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Unberechtigte Eintragung eines Fahrzeugs im Schengener Informationssystem – Rechtsmangel

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Motorradkauf wird zum Albtraum: Käufer erhält Kaufpreis zurück, nachdem sein neues Bike von der Polizei beschlagnahmt wird, da es zur Fahndung ausgeschrieben war. Oberlandesgericht bestätigt: Eintrag im Schengener Informationssystem ist ein schwerwiegender Rechtsmangel, der zum Rücktritt vom Kauf berechtigt. Doch die Rückabwicklung gestaltet sich kompliziert, da das Motorrad bereits von den Behörden verkauft wurde. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 120/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Es handelt sich um einen Rechtsstreit über die Rückabwicklung eines Motorradkaufs aufgrund eines bestehenden Rechtsmangels. Der Kläger hatte das Motorrad gekauft, konnte es jedoch nicht zulassen, da es im Schengener Informationssystem eingetragen war. Der Beklagte wurde erfolglos aufgefordert, den Mangel zu beseitigen, was zu einem Rücktritt des Klägers vom Kaufvertrag führte. Das Gericht entschied, dass der Beklagte dem Kläger den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurückzahlen muss, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Gericht wies die Klage in anderen Punkten ab und stellte fest, dass die Kosten des Verfahrens unterschiedlich verteilt werden. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wurde ohne Sicherheitsleistung angeordnet. Die Entscheidung wird durch die Tatsache gestützt, dass der Beklagte seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht nachgekommen ist. Die Auswirkungen des Urteils könnten eine verstärkte Sensibilisierung für rechtliche Mängel beim Fahrzeugkauf zur Folge haben. Der Kläger erhält die Möglichkeit, Ansprüche gegen das Land Brandenburg geltend zu machen, basierend auf einer vorhergehenden Entschädigung. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung von ordnungsgemäßer Eigentumsübertragung und der rechtlichen Klärung von Mängeln beim Kauf von Fahrzeugen. Unberechtigte Fahrzeugeintragung im Schengen-System: Rechte und Schutzmaßnahmen Die unberechtigte Eintragung eines Fahrzeugs im


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