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Sturz einer blinden Person über auf Gehweg abgestelltem E-Scooter – Schadensersatz

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Ein blinder Fußgänger stürzt über falsch geparkte E-Scooter und erleidet schwere Verletzungen. Vor Gericht fordert er Schmerzensgeld, doch der Anbieter geht straffrei aus. Das Gericht urteilt: E-Scooter sind wie Fahrräder und dürfen auch so abgestellt werden.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Kläger fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall, der durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht wurde.
Der Unfall ereignete sich, als der Kläger, der blind ist, über einen E-Scooter stolperte.
Die Beklagte vermietet E-Scooter und hatte eine Genehmigung für deren Aufstellung im öffentlichen Raum.
Es gab spezifische Auflagen in der Genehmigung, die die Sicherheit und Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen sollten.
Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte nicht für den Unfall verantwortlich war.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Beklagte angemessene Maßnahmen zur Sicherheit gemäß der Genehmigung ergriffen habe.
Die Entscheidung stellt klar, dass aufgestellte E-Scooter nicht automatisch eine Haftung für Unfälle begründen.
Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, was ihn finanziell beeinträchtigen könnte.
Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Schadensersatzforderungen in ähnlichen Fällen, in denen E-Scooter involviert sind.
Betroffene sollten sich der rechtlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit bewusst sein, klare Beweise für eine Haftung zu sammeln.


Haftungsfragen nach Sturzunfall: E-Scooter gefährden blinde Verkehrsteilnehmer
In den letzten Jahren haben E-Scooter zunehmend an Beliebtheit gewonnen und sind mittlerweile ein fester Bestandteil vieler urbaner Verkehrssysteme. Die Nutzung dieser elektrischen Fahrzeuge bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Rechte von verletzlichen Ver[…]


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