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Sturz einer blinden Person über auf Gehweg abgestelltem E-Scooter – Schadensersatz

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Ein blinder Fußgänger stürzt über falsch geparkte E-Scooter und erleidet schwere Verletzungen. Vor Gericht fordert er Schmerzensgeld, doch der Anbieter geht straffrei aus. Das Gericht urteilt: E-Scooter sind wie Fahrräder und dürfen auch so abgestellt werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 697/21 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall, der durch falsch abgestellte E-Scooter verursacht wurde.
  • Der Unfall ereignete sich, als der Kläger, der blind ist, über einen E-Scooter stolperte.
  • Die Beklagte vermietet E-Scooter und hatte eine Genehmigung für deren Aufstellung im öffentlichen Raum.
  • Es gab spezifische Auflagen in der Genehmigung, die die Sicherheit und Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen sollten.
  • Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Beklagte nicht für den Unfall verantwortlich war.
  • Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Beklagte angemessene Maßnahmen zur Sicherheit gemäß der Genehmigung ergriffen habe.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass aufgestellte E-Scooter nicht automatisch eine Haftung für Unfälle begründen.
  • Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, was ihn finanziell beeinträchtigen könnte.
  • Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Schadensersatzforderungen in ähnlichen Fällen, in denen E-Scooter involviert sind.
  • Betroffene sollten sich der rechtlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit bewusst sein, klare Beweise für eine Haftung zu sammeln.

Haftungsfragen nach Sturzunfall: E-Scooter gefährden blinde Verkehrsteilnehmer

In den letzten Jahren haben E-Scooter zunehmend an Beliebtheit gewonnen und sind mittlerweile ein fester Bestandteil vieler urbaner Verkehrssysteme. Die Nutzung dieser elektrischen Fahrzeuge bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Rechte von verletzlichen Verkehrsteilnehmern. E-Scooter, die auf Gehwegen abgestellt werden, können zu gefährlichen Situationen führen, besonders für blinde Personen, die auf ihre anderen Sinne angewiesen sind, um sich sicher zu bewegen. Ein Sturz, der durch eine Obstruktion auf dem Gehweg verursacht wird, kann nicht nur körperliche Verletzungen nach sich ziehen, sondern wirft auch wichtige Fragen zu Haftung und Schadensersatz auf. Wenn blinde Menschen durch unachtsam abgestellte E-Scooter zu Fall kommen, stellen sich Fragen nach den Haftungsansprüchen der Geschädigten gegenüber den E-Scooter-Nutzern oder sogar den Betreibern der E-Scooter-Dienste. Gerade in einem solchen Kontext sind rechtliche Schritte unerlässlich, um mögliche Schadensersatzforderungen geltend zu machen und die öffentliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Diese Thematik spiegelt nicht nur die Herausforderungen wider, die mobilitätsbehinderte Personen im urbanen Raum bewältigen müssen, sondern auch die Verantwortung, die jeder Einzelne im Straßenverkehr trägt. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall näher beleuchtet, der sich mit den oben genannten Fragestellungen auseinandersetzt und die rechtlichen Aspekte eines Sturzunfalls, verursacht durch einen E-Scooter, analysiert.

Der Fall vor Gericht


E-Scooter-Unfall: Gericht weist Klage von blindem Fußgänger ab

Ein Bremer Gericht hat die Klage eines blinden Fußgängers gegen einen E-Scooter-Anbieter abgewiesen. Der Mann war über zwei geparkte E-Scooter gestürzt und hatte sich dabei schwer verletzt….


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