Ein brutaler nächtlicher Überfall mit schweren Verletzungen und Handyraub, Widerstand gegen die Polizei mit Todesdrohungen – und trotzdem Bewährung? Das Oberlandesgericht Braunschweig hebt die milde Strafe auf und schickt den Fall zurück ans Landgericht. War die erste Entscheidung zu lasch, oder gibt es doch noch eine Chance auf Bewährung für den Angeklagten? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ss 40/22 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht befasste sich mit der Revision eines Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil, das eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt hatte.
- Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Revision ein, da sie mit der Entscheidung unzufrieden war.
- Der Angeklagte war wegen mehrerer Delikte, einschließlich Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, verurteilt worden.
- Die vorangegangene Strafe hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 11 Monaten zur Folge, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- Das Gericht nahm an, dass die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht angemessen war und hob diesen Teil des Urteils auf.
- Das Rechtsmittel des Angeklagten wurde abgelehnt, was bedeutet, dass seine Position vor Gericht nicht gestärkt wurde.
- Für die nunmehrige Entscheidung war die Wahrung der Strafrechtssystematik ausschlaggebend, insbesondere im Hinblick auf die Schwere der Taten.
- Die Entscheidung wird zur erneuten Prüfung zurück an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen.
- Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte Erfolg, was die Grundsatzfragen zur Strafaussetzung betrifft und deren strikte Anwendung unterstreicht.
- Die neuen Überlegungen können zu einer unterschiedlichen Beurteilung und möglicherweise zu einer höheren Strafe für den Angeklagten führen.
Strafaussetzung nach § 56 StGB: Ein Fall zur Resozialisierung im Fokus
Die Strafaussetzung nach § 56 StGB ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Strafrechts. Sie ermöglicht es, eine verhängte Freiheitsstrafe unter bestimmten Voraussetzungen nicht sofort vollstrecken zu müssen. Stattdessen können Täter auf Bewährung ihre Strafe im gesellschaftlichen Leben in der Regel verbringen, was auf das Konzept der Resozialisierung abzielt. Eines der zentralen Ziele ist es, Rückfallgefahr zu minimieren und den Tätern die Möglichkeit zu geben, sich in die Gemeinschaft zu reintegrieren, ohne eine unnötige Belastung durch den Strafvollzug zu erfahren. Die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung sind klar definiert und erfordern unter anderem die Überprüfung des individuellen Verhaltens des Täters sowie die Umstände des Delikts. Insbesondere die Frage, ob eine revidierte Strafe ausreichend abschreckend wirkt und ob der Täter eine positive Entwicklung gezeigt hat, spielt eine entscheidende Rolle. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen tragen dazu bei, dass die Gerichte eine fundierte Entscheidung treffen können, die sowohl dem Rechtssystem als auch den Opfern gerecht wird. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung dieser Bestimmungen beleuchtet und die rechtlichen Überlegungen hinter der Entscheidung der Justiz verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Schwere Körperverletzung und Angriff auf Polizisten: Bewährungsstrafe für 23-Jährigen aufgehoben
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Bewährungsstrafe für einen 23-jährigen Mann teilweise aufgehoben, der wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden war….