Schwestern zahlen für säumigen Käufer: OLG Karlsruhe stärkt Rechte von Gesamtschuldnern. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer für eine säumige Käuferin erstritt sich eine Schwester erfolgreich das Recht, in die Forderungen des Finanzamts einzutreten. Eine Karlsruher Gerichtsentscheidung unterstreicht die Bedeutung des Klauselerteilungsverfahrens für schnelle Rechtsanpassungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 W 3/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin und ihre Schwestern sind Eigentümerinnen eines Grundstücks, das sie verkauft haben. Im Rahmen des Verkaufs verpflichtete sich der Käufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. Da der Käufer die Steuer nicht zahlte, wurden die Verkäuferinnen vom Finanzamt zur Zahlung in Anspruch genommen. Das Landgericht verurteilte die Beklagten in einem Versäumnisurteil zur Zahlung der Steuer. Die Klägerin zahlte später selbst die fällige Steuer an das Finanzamt. Sie beantragte eine Änderung des Urteils, um die Rückzahlung von den Beklagten an sich selbst zu erhalten. Das Landgericht wies den Antrag der Klägerin jedoch zunächst ab. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob die Entscheidung des Landgerichts auf und gab der Klägerin recht. Das Gericht entschied, dass die Zahlung nun an die Klägerin erfolgen soll, da sie die Steuer bereits gezahlt hat. Die Entscheidung beeinflusst die finanzielle Verantwortung der Beklagten und sichert der Klägerin die Rückzahlung der bereits geleisteten Steuer. Gerichtsurteil zur Rechtsnachfolge: Konsequenzen für Gesamtschuldner und Gläubiger Die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite ist ein wichtiges Thema im Schuldrecht, insbesondere wenn es um die Befriedigung von Ansprüchen durch Gesamtschuldner geht. In einem Schuldnerverhältnis haften mehrere Schuldner gemeinsam für eine Forderung, was zu einer Haftungsgemeinschaft führt. Wo einer für alle und alle für einen haften, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen – z.B. die An
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Frankfurt – Az.: 24 U 26/15 – Urteil vom 21.04.2017 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 30.01.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten der zweiten Instanz hat der Kläger zu tragen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen […]