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Gemeindliches Vorkaufsrecht – fehlende Anhörung vor Ausübung

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Vorkaufsrecht ohne Anhörung: Stadtrat blamiert sich vor Gericht! Verkäuferpaar erkämpft sich gegen Stadtverwaltung ihr Recht zurück, nachdem diese ihr Vorkaufsrecht ohne vorherige Anhörung durchsetzen wollte. Behördenwillkür oder schlampige Verwaltungsarbeit? Das Urteil zeigt, dass auch Kommunen sich an Recht und Gesetz halten müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 A 10150/22.OVG | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil befasst sich mit der Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde in einem Sanierungsgebiet. Die Kläger hatten ihr Grundstück verkauft, dessen Kaufpreis unter dem Marktwert lag, um einer behinderten Person den Umbau zu ermöglichen. Die Beklagte stellte ein Allgemeinwohlinteresse fest, da die Schaffung von Parkplätzen in der Umgebung gefordert war. Der Stadtrat übt das Vorkaufsrecht aus, ohne die Kläger und die Beigeladene anzuhören. Ein wichtiges Argument der Kläger war, dass ein Abriss des Wohnhauses zugunsten von Parkplätzen den Wohnungsmangel in der Gemeinde verschärfen würde. Die Beklagte hob die Sanierungssatzung kurz nach der Ausübung des Vorkaufsrechts auf, was Fragen zum rechtlichen Rahmen aufwarf. Das Gericht entschied, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtmäßig war und wies die Berufung der Beklagten zurück. Es wurde entschieden, dass die Kosten des Berufungsverfahrens von der Beklagten zu tragen sind. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Verfahren über Vorkaufsrechte und betont die Relevanz des Allgemeinwohls in der Abwägung. Die Zulassung einer Revision wurde abgelehnt, was die endgültige Natur des Urteils weiter festigt. Fehlende Anhörung: Herausforderungen des kommunalen Vorkaufsrechts im Fokus Das gemeindliche Vorkaufsrecht spielt eine zentrale Rolle im Grundstücksrecht und ermöglicht es Gemeinden, bei bestimmten Verkaufsabsichten von Immobilien in ihrem Gebiet vorrangig zu handeln. Dieses Recht soll nicht nur der


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