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Verwahrentgeltklausel einer Sparkasse für ein Girokonto – Rechtmäßigkeit

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Banken dürfen nach einem Urteil des OLG Dresden Verwahrentgelte für hohe Guthaben auf Girokonten erheben. Verbraucherschützer scheiterten mit ihrer Klage gegen die Praxis der Sparkasse Vogtland, die ab 5.000 Euro Guthaben 0,7% Zinsen pro Jahr verlangte. Das Gericht sieht die Verwahrung als eigenständige Leistung der Bank, die separat bepreist werden darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 U 1389/21 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger, eine qualifizierte Einrichtung, klagt gegen die Verwendung einer speziellen Gebühr für Guthaben über einer bestimmten Summe.
  • Im Mittelpunkt steht eine Klausel in den Vertragsbedingungen der Beklagten, die ein variabel angelegtes Verwahrentgelt festlegt.
  • Die Beklagte bietet verschiedene Kontomodelle an, die teilweise mit der Gebühr belegt sind, was bei Verbrauchern für Verwirrung sorgt.
  • Der Kläger sieht in der Klausel eine unzulässige Bestimmung und fordert deren Unterlassung.
  • Der Gerichtshof hat die Berufung des Klägers abgewiesen und die in Frage stehende Gebühr als rechtmäßig angesehen.
  • Die Entscheidung basiert auf der Bewertung, dass die Klausel transparent und rechtlich zulässig ist.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen und AGB-Vorgaben sind entscheidend für die Auslegung der Vertragsbedingungen.
  • Für bankkunden ergibt sich aus dem Urteil, dass sie weiterhin mit dem verwahrentgelt konfrontiert werden können.
  • Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, ihren Vertrag zu überprüfen und eventuell Anpassungen zu verlangen.
  • Die Zulassung der Revision eröffnet einen weiteren rechtlichen Spielraum für mögliche zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen.

Rechtmäßigkeit von Verwahrentgelten: Fallstudie zur Sparkasse aufgedeckt

Die Gebührenstruktur von Girokonten ist für viele Verbraucher ein zunehmend aktuelles Thema. Insbesondere die Verwahrentgelt Klausel, die Banken wie Sparkassen erheben, wirft häufig Fragen zur Rechtmäßigkeit und zur Transparenz auf. Ein Verwahrentgelt kann anfallen, wenn das Guthaben auf dem Girokonto einen bestimmten Betrag überschreitet. Diese Entgelte werden oftmals als Teil der Gebührenordnung präsentiert, doch wie rechtlich zulässig sind diese Regelungen wirklich? Insbesondere für Kunden, die gewöhnt sind, Zinsen auf ihr Guthaben zu erhalten, ist die Diskussion über Gebühren für Guthaben und die damit verbundenen Kosten der Kontoüberziehung von großer Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen, die solchen Gebühren zugrunde liegen, sind oft komplex. Verbraucherrechte im Rahmen von Bankgeschäften treten hier in den Fokus, wenn es um die Frage geht, ob diese Gebühren im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften stehen. Wissen um die Regelungen kann entscheidend sein, um das eigene Girokonto effizient zu verwalten und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auch die Transparenz, mit der Banken ihre Entgelte kommunizieren, spielt eine wesentliche Rolle für die Kundenbeziehung. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Rechtmäßigkeit der Verwahrentgelt Klausel einer Sparkasse befasst und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Verwahrentgelt für Girokonten: OLG Dresden bestätigt Zulässigkeit

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Grundsatzurteil die Erhebung eines Verwahrentgelts auf Girokonten durch Banken für zulässig erklärt. Im konkreten Fall ging es um eine Klausel der Sparkasse Vogtland, die ab Februar 2020 für Guthaben über 5….


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