Porsche-Fahrer scheitert mit Klage nach Überholunfall: Gericht sieht doppelten Rückschaupflicht-Verstoß als entscheidend an und betont Sorgfaltspflichten beim Überholen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 C 4613/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage wurde abgewiesen, was zur Kostenübernahme durch die Klägerin führte. Der Fall betrifft Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall, der sich in Österreich ereignete. Es gab unterschiedliche Angaben zu den Umständen des Unfalls von beiden Parteien. Die Klägerin machte eine Beteiligung der Beklagten geltend, basierend auf einer behaupteten Fahrlässigkeit. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs wies darauf hin, dass der Kläger möglicherweise fehlerhaft gehandelt hat. Zeugen wurden zu den Vorfällen befragt, um die Umstände des Unfalls zu klären. Das Gericht entschied, dass kein Anspruch auf Schadenersatz vorliegt, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Entscheidung beruht auf der rechtlichen Bewertung, dass der Unfall nicht durch ein Mitverschulden der Beklagten verursacht wurde. Die Ablehnung der Klage hat Auswirkungen auf zukünftige ähnliche Schadenersatzansprüche. Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils bedeutet, dass die Klägerin die Möglichkeit hat, eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Kollision in der Fahrzeugkolonne: Verantwortlichkeit beim Überholen klargestellt Im Straßenverkehr kann das Überholen eine heikle Angelegenheit sein, besonders wenn mehrere Fahrzeuge in einer Kolonne unterwegs sind. Die Straßenverkehrsordnung legt klare Vorschriften fest, die das Überholen regeln und somit die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ein häufiges Problem tritt auf, wenn es zu Kollisionen in Fahrzeugkolonnen kommt, insbesondere beim Rechtsüberholen oder bei missachteten Überholverboten. Hierbei kommt es oft zu Unklarheiten über die Vorfahrtsregelung und die Pflichten der Fahrer, was die Unfallursache erhe
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Koblenz Az.: 11 WF 70/02 Urteil vom 09.04.2002 Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs sind dann als notwendige Kosten zu ersetzen, wenn die Ermittlungen aus der Sicht des Auftraggebers zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren, sie prozessbezogen sind und die daraus […]