Ein Autofahrer, der trotz wiederholten Cannabiskonsums und Verstößen gegen das Trennungsgebot seine Fahrerlaubnis behalten darf? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Nicht jeder Kiffer ist automatisch fahruntauglich. Die Behörde muss ihre Hausaufgaben machen und Entscheidungen sorgfältig begründen, sonst droht eine gerichtliche Klatsche. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 L 661/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller stellte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis voraussichtlich rechtswidrig ist. Es wurde festgestellt, dass der Antragsteller gelegentlich Cannabis konsumierte, was zu Verstößen gegen das Trennungsgebot führte. Der gelegentliche Cannabiskonsum allein führt jedoch nicht automatisch zur Annahme der Fahrungeeignetheit. Es ließen sich keine schwerwiegenden verkehrsgefährdenden Verhaltensweisen des Antragstellers nachweisen. Die THC-Werte des Antragstellers lagen nur geringfügig über den Empfehlungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit. Der Antragsgegner war nicht berechtigt, von der Fahrungeeignetheit des Antragstellers auszugehen, da die Aufforderung zur Vorlage eines Fachgutachtens rechtsfehlerhaft war. Die nicht fristgerechte Vorlage des Gutachtens rechtfertigte keinen Rückschluss auf die mangelnde Fahreignung. Die Kündigungsaufforderung des Antragsgegners nannte eine unzutreffende Rechtsgrundlage, was die Rechtmäßigkeit beeinträchtigte. Der Beschluss hat Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen und stärkt die Rechte von Antragstellern im Eilrechtsschutz. Gerichtsurteil zur Fahrfähigkeit: Drogenkonsum und Verkehrssicherheit unter Prüferung Im Straßenverkehrsrecht spielt die Frage der Fahrfähigkeit eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um den Konsum v
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Leipzig, Az.: 109 C 10089/13, Urteil vom 05.11.2014 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreites hat der Kläger zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, […]