Trotz psychischer Probleme und körperlicher Einschränkungen: Gericht weist Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab. Büromaschinenmechaniker scheitert mit Berufung, da er noch sechs Stunden täglich arbeiten könne. Arbeitsmarktlage spielt bei der Beurteilung keine Rolle, so das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 2 R 314/20 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Kläger stellte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Probleme und physischer Einschränkungen.
- Die medizinischen Gutachten bestätigten, dass der Kläger körperliche und psychische Belastungen hat.
- Trotz der genannten Einschränkungen wurde festgestellt, dass der Kläger in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
- Der Rentenantrag wurde abgelehnt, da die Fähigkeit zur Erwerbsarbeit weiterhin gegeben war.
- Der Kläger legte gegen die Ablehnung Widerspruch ein, der jedoch nicht erfolgreich war.
- Das Sozialgericht wies die Klage des Klägers ab und bestätigte die Entscheidung der Beklagten.
- Das Gericht erkannte, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zwar erfüllt waren, jedoch keine volle Erwerbsminderung gegeben war.
- In der Berufung wurde die Entscheidung des Sozialgerichts aufrechterhalten.
- Es wurden keine neuen Erkenntnisse oder entscheidungsrelevanten Informationen vorgebracht.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten anderer Anträge auf Erwerbsminderungsrente unter ähnlichen Voraussetzungen.
Wichtige Urteile zur Rente wegen voller Erwerbsminderung: Ansprüche und Verfahren erklärt
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung stellt eine wichtige finanzielle Absicherung für Menschen dar, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Diese Form der Erwerbminderungsrente ist speziell für Personen gedacht, die dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch eine reguläre Erwerbstätigkeit zu sichern. Um Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie der Nachweis der Erwerbsminderung durch ärztliche Bescheinigungen und eine gründliche Prüfung der individuellen Erwerbsfähigkeit. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist ein oftmals komplexes Verfahren, das umfangreiche Dokumentationen und Nachweise erfordert. Neben der gesundheitlichen Situation müssen Antragsteller auch Nachweise über ihren vorherigen Beruf und die Bemühungen zur Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen erbringen. Diese Schritte sind entscheidend, um den Anspruch auf eine Teilrente oder eine auskömmliche volle Erwerbsminderungsrente zu klären und soziale Sicherheit zu gewährleisten. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Voraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung der Rente wegen voller Erwerbsminderung veranschaulicht und analysiert.
Der Fall vor Gericht
Gericht weist Berufung gegen Ablehnung der Erwerbsminderungsrente zurück
Das Hessische Landessozialgericht hat die Berufung eines 1964 geborenen Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erwerbsminderungsrente zurückgewiesen. Der gelernte Büromaschinenmechaniker, der bis 2014 als Service-Techniker gearbeitet hatte, beantragte im März 2017 eine Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund psychischer Probleme seit April 2016….