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Kostenübernahme für Bauchdeckenstraffung (Abdominalplastik) bei Frau

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Nach massivem Gewichtsverlust kämpft eine Frau um die Kostenübernahme für eine Bauchdeckenstraffung – und gewinnt vor Gericht gegen ihre Krankenkasse. Das Sozialgericht Hamburg kritisiert das Vorgehen der Kasse scharf, da diese trotz Hinweisen auf die Notwendigkeit keine persönliche Untersuchung durchgeführt hatte. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen Prüfung bei solchen Anträgen, insbesondere wenn Funktionseinschränkungen oder eine Bedeckung des Genitalbereichs vorliegen. Zum vorliegenden Urteil Az.: S 50 KR 1458/18 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin forderte die Kostenübernahme für eine Bauchdeckenstraffung nach erheblichem Gewichtsverlust durch eine Magenbypass-Operation.
  • Die Krankenkasse lehnte den Antrag zunächst ab, gestützt auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das eine konservative Behandlung als ausreichend erachtete.
  • Der Medizinische Dienst hatte die Einschätzung getroffen, dass die Hauterschlaffung nicht in einem Maße vorliege, das eine Operation rechtfertige.
  • Die Klägerin argumentierte, dass ihre Beschwerden erheblich seien und durch eine medizinische Untersuchung beurteilt werden müssten, was nicht erfolgt war.
  • Das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin und ordnete die Kostenübernahme für einen Teil der Operation an, hob den Bescheid der Krankenkasse auf und sprach der Klägerin einen Teilbetrag zu.
  • Das Gericht stellte fest, dass die vorherige Begutachtung und Entscheidung der Krankenkasse unzureichend war und die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend beachtet wurde.
  • Die Entscheidung verdeutlicht, dass individuelle Beschwerden und eine umfassende medizinische Begutachtung für die Kostenübernahme entscheidend sind.
  • Durch dieses Urteil könnte es zu einem Umdenken bei Krankenkassen hinsichtlich der Bewertung von medizinischen Notwendigkeiten nach Gewichtsreduktionen kommen.
  • Patienten könnten durch die Urteilsbegründung ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kostenübernahme zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Das Urteil hat Implikationen für zukünftige Fälle von Kostenübernahmen für plastisch-chirurgische Eingriffe nach Gewichtsverlust.

Bauchdeckenstraffung nach Gewichtsreduktion: Krankenkassen übernehmen Kosten?

Viele Menschen, die nach einer erheblichen Gewichtsreduktion ein gestörtes Körperbild empfinden, sehen sich oft mit der Frage konfrontiert, inwiefern eine Bauchdeckenstraffung (Abdominalplastik) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann. Die medizinische Notwendigkeit einer solchen Operation wird dabei häufig diskutiert. So sind die Anforderungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen klar definiert: Neben körperlichen Beschwerden müssen bestimmte Voraussetzungen, wie etwa ein BMI, der auf eine gesunde Gewichtsreduktion hinweist, erfüllt sein. Diese Faktoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung für eine Kostenübernahme. Schönheitsoperationen wecken oft den Eindruck der bloßen Ästhetik, doch kann die Bauchstraffung nach Gewichtsreduktion auch gesundheitliche Vorteile mit sich bringen. Daher ist es wichtig, die Abgrenzung zwischen ästhetischer Chirurgie und medizinischer Notwendigkeit zu verstehen. Auch die Finanzierungsoptionen für solche Eingriffe, einschließlich der Anträge auf Kostenübernahme, sowie die Rolle von Heilpraktikern und spezialisierten Einrichtungen wie Lazaretten, wirken sich maßgeblich auf die Entscheidung aus….


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