Das Wichtigste: Kurz & knapp
Das Urteil betrifft die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Kündigung des Dauernutzungsvertrags wegen Modernisierung und Sanierung.
Die Klägerin kündigte den Mietvertrag aufgrund geplanter umfassender Umbauarbeiten, die im bewohnten Zustand nicht durchführbar sind.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit über die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen, die Eingriffe in die Wohnräume erfordern.
Das erstinstanzliche Gericht sah die formalen Anforderungen an die Kündigung als erfüllt an und bestätigte die Begründung der Klägerin.
Die anstehenden Maßnahmen wurden detailliert beschrieben und die Auswirkungen auf das Mietverhältnis wurden aufgezeigt.
Das Gericht entschied, dass die Kündigung trotz des Widerspruchs der Beklagten aufgrund persönlicher Härte rechtmäßig war.
Die Beklagte wurde durch das Gericht unterstützt, indem ihr Prozesskostenhilfe gewährt wurde, um sich gegen die Kündigung zu verteidigen.
Es wurde entschieden, dass die Beklagte in die Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung wieder eingesetzt wird.
Diese Entscheidung ermöglicht der Beklagten, ihre Rechte in der Berufungsinstanz wahrzunehmen und sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen.
Die Folgen dieser Entscheidung können weitreichende Auswirkungen auf die Rechtslage der Beklagten und das laufende Verfahren haben.
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