Balkonkraftwerke: Mieterstrom im Aufwind – Ihre Rechte und Pflichten 2024 Die Energiewende macht vor Ihrer Wohnungstür nicht Halt! Mit den jüngsten Gesetzesänderungen haben Balkonkraftwerke einen regelrechten Boom erlebt. Doch was bedeutet das für Mieter? Dürfen Sie einfach loslegen und Sonnenstrom vom Balkon zapfen? Welche Rechte haben Sie, und worauf müssen Sie achten? Dieser umfassende Ratgeber führt Sie durch das Dickicht des Mietrechts rund um Balkonkraftwerke. Wir erklären verständlich, was sich 2024 geändert hat, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter vermeiden. Machen Sie sich bereit, Ihren eigenen Beitrag zur grünen Energieversorgung zu leisten – ganz einfach vom Balkon aus! (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Mieter haben seit 2024 erweiterte Rechte zur Installation von Balkonkraftwerken. Vermieter können die Montage eines Balkonkraftwerks nur mit triftigem Grund ablehnen. Mieter erhalten einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Installation, wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Die Installation muss fachgerecht erfolgen und die Sicherheit des Gebäudes darf nicht gefährdet werden. Mieter tragen die Kosten für Installation, Betrieb und eventuelle Rückbauten. Eigentümergemeinschaften müssen die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieter dulden. Allgemeine Beschlüsse, die die Installation untersagen, sind nicht mehr zulässig. Die neuen Regelungen fördern die Nutzung erneuerbarer Energien im Mietwohnungsbereich. Der Anspruch auf Installation ist an technische Eignung und Sicherheitsstandards gebunden. Mieter müssen ihren Installationswunsch dem Vermieter rechtzeitig anzeigen. Gesetzliche Neuregelungen für Balkonkraftwerke im Mietrecht 2024
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München – Az.: 10 U 2533/15 – Urteil vom 22.09.2017 1. Auf die Berufung der Kläger vom 15.07.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 29.06.2015 (Az. 19 O 25151/15) abgeändert und insgesamt neugefasst wie folgt: I.1 Die Ansprüche der Klägerin zu 2) auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus […]