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Balkonkraftwerke und das Mietrecht: Was hat sich 2024 geändert?

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Balkonkraftwerke: Mieterstrom im Aufwind – Ihre Rechte und Pflichten 2024

Die Energiewende macht vor Ihrer Wohnungstür nicht Halt! Mit den jüngsten Gesetzesänderungen haben Balkonkraftwerke einen regelrechten Boom erlebt. Doch was bedeutet das für Mieter? Dürfen Sie einfach loslegen und Sonnenstrom vom Balkon zapfen? Welche Rechte haben Sie, und worauf müssen Sie achten? Dieser umfassende Ratgeber führt Sie durch das Dickicht des Mietrechts rund um Balkonkraftwerke. Wir erklären verständlich, was sich 2024 geändert hat, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie mögliche Konflikte mit Ihrem Vermieter vermeiden. Machen Sie sich bereit, Ihren eigenen Beitrag zur grünen Energieversorgung zu leisten – ganz einfach vom Balkon aus!

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Mieter haben seit 2024 erweiterte Rechte zur Installation von Balkonkraftwerken.
  • Vermieter können die Montage eines Balkonkraftwerks nur mit triftigem Grund ablehnen.
  • Mieter erhalten einen rechtlichen Anspruch auf Zustimmung zur Installation, wenn keine sachlichen Gründe dagegen sprechen.
  • Die Installation muss fachgerecht erfolgen und die Sicherheit des Gebäudes darf nicht gefährdet werden.
  • Mieter tragen die Kosten für Installation, Betrieb und eventuelle Rückbauten.
  • Eigentümergemeinschaften müssen die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieter dulden.
  • Allgemeine Beschlüsse, die die Installation untersagen, sind nicht mehr zulässig.
  • Die neuen Regelungen fördern die Nutzung erneuerbarer Energien im Mietwohnungsbereich.
  • Der Anspruch auf Installation ist an technische Eignung und Sicherheitsstandards gebunden.
  • Mieter müssen ihren Installationswunsch dem Vermieter rechtzeitig anzeigen.

Gesetzliche Neuregelungen für Balkonkraftwerke im Mietrecht 2024

Die Energiewende hat nun auch das Mietrecht erreicht. Mit den jüngsten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Mieter seit 2024 erweiterte Rechte bei der Installation von Balkonkraftwerken erhalten. Diese Neuregelungen zielen darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien in Mietwohnungen zu fördern und gleichzeitig die Interessen von Vermietern zu berücksichtigen. Die Gesetzesänderung, die der Bundestag im Juli 2024 beschlossen hat, bringt wesentliche Neuerungen mit sich. Insbesondere wurde der § 554 BGB angepasst, um Mietern einen rechtlichen Anspruch auf die Installation von Steckersolaranlagen zu gewähren. Dies bedeutet, dass Vermieter die Montage eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen können.

Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Eine geplante Änderung des § 554 BGB soll Mietern künftig explizit das Recht einräumen, bauliche Veränderungen vorzunehmen, die der Installation von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) dienen. Diese Gesetzesänderung muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Konkret heißt das: Mieter sollen Balkonkraftwerke installieren dürfen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat dabei klare Grenzen gezogen, um die Interessen beider Parteien zu wahren. Wichtige geplante Neuerungen im BGB:

  • Mieter sollen einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks erhalten, sofern kein ernsthafter sachlicher Grund dagegen spricht.
  • Der Vermieter soll die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern können.
  • Die Installation muss fachgerecht erfolgen und darf die Sicherheit des Gebäudes nicht gefährden….

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