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Anspruch auf Spielberechtigung für A-Junioren einer Fußballmannschaft

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Eine talentierte Torhüterin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, in einer männlichen A-Jugendmannschaft zu spielen. Der Hessische Fußballverband beruft sich auf „biologische Unterschiede“, das Gericht bestätigt seine Satzungsautonomie. Ein Fall, der die Debatte um Geschlechtergleichstellung im Sport neu entfacht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 1081/22 (71) | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerinnen fordern eine Ausnahme von den bestehenden Regelungen, um in männlichen A-Jugendmannschaften spielen zu dürfen. Der Beklagte ist eine Verbandsorganisation, die für die Erteilung von Spielberechtigungen zuständig ist und gemischtes Spielen nur bis zur B-Jugend erlaubt. Die aktuellen Satzungsregelungen sehen keine Spielberechtigung für Juniorinnen in der A-Jugend vor und führen zu einer direkten Zuweisung in die Frauenmannschaften. Der Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung für die Klägerin wurde abgelehnt, da der Beklagte auf die Selbstantragstellung verwies. Die Klägerinnen argumentierten, dass die Regelungen eine benachteiligende Wirkung aufgrund des Geschlechts aufweisen. Der Beklagte rechtfertigte die unterschiedlichen Regelungen mit biologischen Unterschieden zwischen den Geschlechtern. Das Gericht entschied, dass die Klage abgewiesen wurde, da die bestehenden Regelungen rechtens seien. Die Entscheidung basiert darauf, dass die Satzung durch den Beklagten im Rahmen seiner Willensbildung geändert werden müsste und eine Ausnahme nicht einfach generiert werden kann. Die Abweisung der Klage bedeutet, dass es vorerst keine rechtliche Grundlage gibt, um den Zugang von Mädchen zu männlichen A-Jugendmannschaften durchzusetzen. Die Klägerinnen müssen weiterhin alternative Wege suchen, um in höheren Spielklassen aktiv zu bleiben, da die Regelungen nicht geändert wurden. Entscheidungsfindung im Jugendfußball: Spielberechtigungen für A-Junioren im Fokus Im Jugendfußball spielen die Spielber


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