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TÜV-Prüfsachverständiger prüft nicht selbst – Berufsverbot

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Ein Prüfsachverständiger, der wiederholt schwerwiegende Fehler bei der Kontrolle von Brandmeldeanlagen beging, verliert seine Zulassung. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte den Widerruf und betonte die hohe Verantwortung, die mit solchen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten einhergeht. Die Sicherheit von Menschenleben steht über dem beruflichen Interesse des Prüfers. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Bs 160/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Antragsteller suchte vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf seiner Anerkennung als Prüfsachverständiger. Der Widerruf resultierte aus einem Vorfall, bei dem der Antragsteller die Prüfung einer Brandmeldeanlage nicht selbst durchführte. Die Antragsgegnerin stellte fest, dass der Antragsteller wiederholt gegen seine Prüfpflichten verstoßen hatte. Der Widerspruch des Antragstellers gegen den Widerruf wurde zurückgewiesen, und die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs und betonte die Schwere der Verstöße des Antragstellers. Es bestand ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Beibehaltung der sofortigen Vollziehung. Die Interessenabwägung fiel zu Ungunsten des Antragstellers aus. Eine Prüfung der Beschwerde argumentierte, dass keine ausreichenden Gründe für eine Abänderung der Entscheidung vorlägen. Es wurden keine Ermessensfehler bei der Entscheidung der Antragsgegnerin festgestellt. Der Widerruf der Anerkennung als Prüfsachverständiger hat grundlegende Auswirkungen auf die berufliche Zukunft des Antragstellers. Berufsverbot für TÜV-Prüfsachverständigen: Folgen und rechtliche Implikationen Die Rolle des TÜV-Prüfsachverständigen ist von entscheidender Bedeutung für die Qualitätssicherung und Sicherheitsprüfungen in verschiedenen Industriebereichen. Diese Fachleute sind dafür verantwortlich, dass technische Überwachungen und externe Prüfungen gemäß festgelegten Nor


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