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Rechtsanwälte Kotz GbR

Stundensatzerhöhung für Nachlasspflegertätigkeit ab 1.1.2023

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Nachlasspfleger jubeln: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Vergütung für ihre wichtige Arbeit angehoben und setzt damit neue Maßstäbe. Auch bei kleinen Nachlässen kann sich der Einsatz lohnen, wie ein Fall zeigt, in dem ein Pfleger für seine Tätigkeit eine höhere Vergütung erstreiten konnte. Die Richter berücksichtigen damit die gestiegenen Lebenshaltungskosten und werten die Arbeit der Nachlasspfleger deutlich auf.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall betrifft die Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers für seine Tätigkeit in einem spezifischen Erbfall.
Die Erblasserin hinterließ ein Nachlassvermögen und es waren keine direkten Erben bekannt, was zu einer Nachlasspflegschaft führte.
Schwierigkeiten ergaben sich aus der komplizierten Nachlassabwicklung, die durch die Menge an ungeräumtem Besitz und andere Faktoren erschwert wurde.
Das Nachlassgericht stellte zunächst einen niedrigeren Stundensatz für die Vergütung des Nachlasspflegers fest als dieser beantragt hatte.
Der Nachlasspfleger argumentierte, dass die Komplexität des Falles einen höheren Stundensatz rechtfertige und wies auf gestiegene Lebenshaltungskosten hin.
Das Gericht entschied letztlich, einen Kompromissbetrag festzulegen, der höher war als zunächst vorgesehen, aber unter den Erwartungen des Pflegers blieb.
Es wurde auf die Rechtsprechung zur Festsetzung von Stundensätzen sowie das spezifische Umfeld des Falls verwiesen.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Einschätzung der Schwierigkeit eines Falles entscheidend für die Höhe der Vergütung ist.
Die Auswirkungen betreffen zukünftige Nachlasspfleger, da sie sich auf die im Urteil festgelegten Vergütungskriterien stützen müssen.
Eine klare Definition der Vergütungshöhen und deren Anpassung an wirtschaftliche Gegebenheiten wird in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein.


Neue Regelungen zur Nachlasspflege: Aus[…]


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