Architektin in der Haftungsfalle: Fehlerhafte Wärmedämmung an Schule wird zum juristischen Stolperstein. Formfehler bei der Streitverkündung führen zu Verjährung von Ansprüchen und lassen die Architektin auf den Kosten sitzen. Ein Lehrstück über die Bedeutung korrekter Formalia im Baurecht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 U 230/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin klagte auf Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Schulgebäuden. Der Beklagte wurde als Architekt für die Bauüberwachung beauftragt und hat die Abnahme eines Wärmedämmverbundsystems unter Vorbehalt unterzeichnet. Mängel am Außenputz und fehlende Abdichtungen wurden festgestellt, und es wurde ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet. Das Gericht wies die Berufung der Klägerin und ihrer Streithelferin zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Kassel. Die Entscheidung begründet sich durch nicht ausreichende Nachweise von Mängeln, die dem Beklagten zur Last gelegt werden konnten. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Nebenintervention. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden, was für die finanziellen Belastungen der Klägerin relevant ist. Das Gericht stellte das Verfahren vorläufig vollstreckbar fest, was bestimmte rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die Festlegung des Streitwerts hat Auswirkungen auf die nachfolgenden rechtlichen Schritte und potenziellen Kosten. Dieses Urteil verdeutlicht die Verantwortung von Architekten und Auftraggebern hinsichtlich der Qualität von Bauleistungen und der rechtlichen Folgen von Mängeln. Verjährung im Zivilrecht: Streitverkündung und ihre juristischen Folgen Im Zivilrecht bildet die Frage der
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: VI ZR 220/01 Urteil verkündet am 14.05.2002 Vorinstanzen: OLG München – LG München I Leitsätze: a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch die Werbung für Presseerzeugnisse. b) Für ein Presseerzeugnis, das über eine absolute Person der Zeitgeschichte berichtet, darf […]