Überstunden-Marathon ohne Happy End: Ein Arbeitnehmer scheiterte vor Gericht mit seiner Kündigungsschutzklage, obwohl er in der Probezeit Sonderschichten geschoben hatte. Das Urteil zeigt: Auch hohe Einsatzbereitschaft schützt nicht vor einer fristgerechten Kündigung in der Probezeit. Der Fall beleuchtet zudem die Feinheiten des Kündigungsrechts und verdeutlicht, dass selbst ein falscher Firmenstempel auf dem Kündigungsschreiben nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit führt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ca 96/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger wurde während seiner Probezeit gekündigt und wehrt sich gegen die Kündigung. Die Kündigung wurde fristgerecht und formell durch einen Prokuristen der Beklagten ausgesprochen. Der Kläger argumentierte, dass die Dauer seiner geleisteten Arbeitsstunden die Probezeit beeinflusse, was jedoch rechtlich nicht zutreffend ist. Das Gericht entschied, dass die Kündigung gültig ist, da sie innerhalb der gesetzlichen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochen wurde. Die Verwendung eines falschen Firmenstempels wurde als unwesentlich für die Gültigkeit der Kündigung angesehen. Der Kläger hatte keine Zweifel daran, dass die Kündigung von seinem Arbeitgeber stammte. Das Gericht stellte klar, dass Überstunden die Dauer der Probezeit nicht verkürzen oder verlängern können. Der Kläger trägt die Ko
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de In einem Fall, der vor dem Landgericht Wuppertal verhandelt wurde, ging es um eine Kostenrechnung, die im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag aus dem Jahr 2011 stand. Der Kostengläubiger hatte einen Grundstückskaufvertrag beurkundet, bei dem der Kostenschuldner Grundbesitz verkauft hatte. Dieser Grundbesitz war mit Grundschulden belastet, die nicht vom Käufer übernommen, […]