Konsequenzen der Arbeitsverweigerung: Abmahnung, Kündigung & Co. Arbeitspflicht und Weisungsrecht bilden das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Doch was passiert, wenn diese Grundpfeiler ins Wanken geraten? Kann eine Arbeitsverweigerung zur Kündigung führen? Und wann ist eine solche Kündigung überhaupt rechtens? Dieser Artikel liefert klare Antworten. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen, definieren Arbeitsverweigerung präzise und zeigen auf, wann eine Kündigung gerechtfertigt sein kann. Dabei gehen wir auf die Rolle von Abmahnungen ein und unterscheiden zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung. Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – hier finden Sie das Wissen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und Konflikte am Arbeitsplatz rechtssicher zu lösen. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Arbeitsverweigerung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitnehmers dar und kann zu einer Kündigung führen. Eine Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer bewusst und ohne triftige Gründe seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Berechtigte Arbeitsverweigerung ist möglich, wenn die Arbeitsanweisung unzumutbar, gesetzeswidrig oder gesundheitsgefährdend ist. Fristlose Kündigung ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Vor einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung muss der Arbeitgeber in der Regel eine Abmahnung auss
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LANDESSOZIALGERICHT RHEINLAND-PFALZ Az.: L 1 AL 134/01 Verkündet am: 25.07.2002 – nicht rechtskräftig – Vorinstanz: SG Trier – Az.: S 5 AL 52/01 Leitsätze: 1. Für die Frage, ob der Kläger seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung zur Führung eines Kraftfahrzeuges und zur Ausübung seiner Tätigkeit im Außendienst nachkommen kann, macht es keinen […]