Ein Autofahrer, der ursprünglich wegen Drogen am Steuer verurteilt wurde, erlebt eine überraschende Wendung: Dank einer Gesetzesänderung wird er nun freigesprochen. Der neue Grenzwert für THC im Blut rettet ihn vor einer saftigen Geldstrafe und einem Fahrverbot. Ein wegweisendes Urteil, das zeigt, wie schnell sich das Blatt im Verkehrsrecht wenden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 95/24 (1537 Js 37043/23) | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Betroffene beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Fristen zur Begründung seiner Rechtsbeschwerde. Das Amtsgericht hatte zuvor eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen eines THC-Wertes im Blut verhängt. Durch eine Gesetzesänderung wurde der Grenzwert für THC von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml angehoben. Der Betroffene hatte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung einen THC-Wert von 1,3 ng/ml, der nun unter dem neuen Grenzwert liegt. Das Gericht stellte fest, dass das mildeste Gesetz Anwendung finden muss, wodurch der Tatbestand nicht verwirklicht wurde. Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Betroffene freigesprochen. Die Entscheidung führt zu einer Entlastung für Betroffene mit niedrigeren THC-Werten nach der Gesetzesänderung. Die Kosten des Verfahrens wurden der Landeskasse auferlegt. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung rechtzeitiger und korrekter Rechtsmittelbelehrungen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf zukünftige Fälle, in denen ähnliche Grenzwerte relevant sind. Verkehrsrecht im Fokus: Urteilsanfechtung bei Fahrerlaubnisentzug analysiert Im deutschen Rechtssystem spielt das Verkehrsrecht eine zentrale Rolle, da es die Sicherheit auf unseren Straßen garantiert. Besonders relevant sind dabei die Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), das die rechtlichen Grundlagen für Verkehrsstrafen und die damit verbundenen Konsequenzen festlegt. Der § 24a Abs. 1a StVG beispielsweise beinhaltet spezielle Vorschrifte
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az.: I-18 U 110/06 Urteil vom 31.01.2007 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2005 (33 C 13795/05) unter gleichzeitiger teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom 15. November 2006 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, […]