Autobahn-Crash führt zu Gerichtsstreit: Versicherung will bei Reparaturkosten sparen, doch das Oberlandesgericht Bremen pfeift sie zurück. Keine Rabatte für kaputte Anpralldämpfer – Straßenbaubehörde bekommt volle Kosten erstattet. Das Urteil stärkt die Position von Straßenbaulastträgern nach Unfällen und könnte für Versicherungen teuer werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 14/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn, bei dem ein Anpralldämpfer beschädigt wurde. Die Klägerin, zuständig für die Straßenbaulast, fordert eine höhere Entschädigung für die Kosten der Reparatur, da die Beklagte den Betrag gekürzt hat. Der Streitpunkt ist die Berechtigung eines Abzugs Neu für Alt, den die Beklagte bei der Schadensregulierung vorgenommen hat. Die Klägerin argumentiert, dass ein Vermögensvorteil durch die Instandsetzung nicht entstehen könne, da die Lebensdauer des Anpralldämpfers dadurch nicht verlängert werde. Die Beklagte hingegen behauptet, dass eine messbare Werterhöhung durch den Austausch des Anpralldämpfers gegeben sei. Das Gericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen, was darauf hindeutet, dass die Klägerin im Recht ist. Es wird nicht konkret auf einen Abzug Neu für Alt eingegangen, sondern die Argumentation der Beklagten wird als nicht ausreichend angesehen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für ähnliche Schadensersatzfälle haben und die Handhabung von Abzügen Neu für Alt beeinflussen. Die Klarstellung des Gerichts sorgt für mehr Rechtssicherheit in der Schadensregulierung bei Infrastruktur-Schäden. Verkehrsteilnehmer, die in einen Unfall verwickelt sind, sollten sich über die möglichen Auswirkungen eines Abzugs Neu für Alt informieren und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn ihnen ein finanzielle Nachteil droht. Gerichtsurteil stärkt Verkehrssicherheit: Repara
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de Mieterwechsel im Mietvertrag: Gerichtsurteil bestätigt Anspruch auf Zustimmung. Die Berufung gegen ein Versäumnisurteil wurde abgelehnt. Hintergrund ist ein Mietvertrag aus dem Jahr 2005 über eine Wohnung in Berlin-Neukölln, der zwischen der Beklagten und drei ursprünglichen Mietern als Einzelpersonen geschlossen wurde. Der Vertrag enthielt keine ausdrückliche Vereinbarung zur Handhabung künftiger Mieterwechsel. […]