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Abgrenzung von Wohnnutzung zu anderen Nutzungszwecken?

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Kurzzeitvermietung ade: Kölner Gericht stoppt touristische Nutzung von Wohnungen in der Altstadt. Mieterin scheitert mit Klage gegen städtische Verfügung und muss ihre Immobilien wieder dauerhaft vermieten. Gericht bestätigt: Auch Langzeitvermietung kann Zweckentfremdung sein, wenn sie nur vorübergehenden Charakter hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 L 665/24 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Beschluss betrifft eine rechtliche Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Köln. Die Antragstellerin untervermittelte zwei Wohnungen über Plattformen wie Airbnb, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Es wurde ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Zweckentfremdung des Wohnraums gestellt, der abgelehnt wurde. Das Gericht entschied, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Die Ablehnung der Genehmigung basiert auf dem fehlenden Nachweis, dass öffentliche Interessen am Wohnraum gewahrt bleiben. Die Absicht, Angehörige aus dem Ukrainekonflikt unterzubringen, wurde als nicht ausreichend erachtet, um eine Genehmigung zu erhalten. Der Ehemann der Antragstellerin bot Ersatzwohnraum an, dies wurde jedoch nicht als ausreichend angesehen. Das Gericht stellte fest, dass die bereits erfolgten Vermietungen gegen die Regelungen zur Zweckentfremdung verstoßen. Eine rechtliche Grundlage zur Genehmigung der Kurzzeitvermietung wurde nicht gegeben, da die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet wurden. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Möglichkeit der Antragstellerin, künftig Wohnraum kurzzeitig zu vermieten und stellt klar, dass die Genehmigungspflicht strikt zu beachten ist. Wohnnutzung vs. Gewerbe: Juristische Herausforderungen im Mietrecht analysiert Die Abgrenzung von Wohnnutzung zu anderen Nutzungszwecken ist ein zentrales Thema in der Immobiliennutzung und spielt eine entscheidende Rolle im Mietrecht sowie in der Planung von Wo


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