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Geschwindigkeitsmessung – Zugang zu den digitalen Falldaten der gesamten Messreihe

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Ein Raser erkämpft sich vor Gericht das Recht, die kompletten Blitzerdaten einzusehen – nicht nur seine eigenen! Das Oberlandesgericht Köln gibt ihm Recht: Jeder auch nur theoretische Ansatz zur Verteidigung muss ermöglicht werden. Datenschutzbedenken? Zweitrangig! Zum vorliegenden Urteil Az.: III-1 RBs 288/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall bezieht sich auf einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Der Betroffene legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und forderte umfassende Einsicht in die zugrunde liegenden Messdaten. Die Bußgeldbehörde gestattete dem Verteidiger zunächst nur eingeschränkten Zugang zu den relevanten Informationen. Der Richter des Amtsgerichts Köln stellte fest, dass die Einsichtnahme in die gesamte Messreihe nicht gewährt wurde, da sie als nicht relevant erachtet wurde. Der Verteidiger argumentierte, dass die umfassende Einsicht in die Daten notwendig sei, um die Ordnungsgemäßheit der Messung zu überprüfen. Das Oberlandesgericht Köln hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das Gericht betonte die Bedeutung der vollständigen Einsicht in die Messdaten für die Verteidigung des Betroffenen. Die Entscheidung zeigt, dass Transparenz und Zugang zu Beweismitteln in Bußgeldverfahren von zentraler Bedeutung sind. Die Auswirkungen der Entscheidung könnten dazu führen, dass Betroffene besser über ihre Rechte informiert sind und Zugang zu entscheidenden Beweismitteln erhalten. Der Beschluss könnte in zukünftigen Fällen als Präzedenzfall dienen und den Umgang mit Einsichtanträgen in Bußgeldverfahren beeinflussen. Gerichtsurteil stärkt Zugang zu digitalen Geschwindigkeitsmessdaten Die Geschwindigkeitsmessung spielt eine zentrale Rolle in der Verkehrssicherheit und der Verkehrsüberwachung. Durch automatisierte Messsysteme werden Verkehrsge


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