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Auftragsverhältnis bei Bevollmächtigung durch späteren Erblasser

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Ein Familiendrama um Vollmachten und verschwundene Gelder! Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine Bevollmächtigte zur Rückzahlung von über 83.000 Euro an die Erbengemeinschaft verurteilt, da sie nicht nachweisen konnte, dass die von den Konten des Erblassers überwiesenen Gelder rechtmäßig verwendet wurden. Die Richter stellten klar: Wer eine Vollmacht hat, trägt die Beweislast!


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Entscheidung betrifft den Anspruch einer Erbengemeinschaft auf Rückzahlung von Überweisungen, die die Beklagte aus einer ihr erteilten Vollmacht getätigt hat.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte Gelder erhalten hat, sie jedoch nicht nachweisen konnte, dass diese weisungsgemäß verwendet wurden.
Die Beklagte war in einem rechtlichen Auftragsverhältnis zum Erblasser, was ihre Verantwortlichkeit für den Umgang mit den Geldern begründet.
Die Last der Beweisführung für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder liegt bei der Beklagten.
Mangelnder Nachweis der korrekten Verwendung führt zu einem Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Erbengemeinschaft.
Das Gericht hat klar herausgestellt, dass ein nur informelles Gefälligkeitsverhältnis hier nicht ausreicht, um die rechtlichen Pflichten der Beklagten zu negieren.
Ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis entbindet nicht von der rechtlichen Verantwortung im Rahmen eines Auftrags.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Vollmachten im Erbrecht und die damit verbundenen Pflichten gegenüber den Erben.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten eine verstärkte Bereitschaft der Erben zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nach sich ziehen.
Der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten wurde abgelehnt, was auf eine unzureichende Grundlage ihrer Argumentation hinweist.


Auftragsverhältnis im Erbschaftsrecht: Ein Urteil zu Bevollmächtigungen und Nachlassverwaltung
Da[…]


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