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Alleinhaftung eines Rechtsüberholenden

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Ein riskantes Überholmanöver auf der W.-straße in Y. führt zu einem Unfall und einem Gerichtsverfahren. Das Amtsgericht Siegburg entschied zugunsten der Klägerin, die nun vollen Schadensersatz erhält, weil der Beklagte verkehrswidrig rechts überholt hatte. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung von Verkehrsregeln ist – und welche Folgen ein Verstoß haben kann.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Der Fall handelt von einem Verkehrsunfall, bei dem die Klägerin mit einem anderen Fahrzeug kollidierte.
Es bestand ein Streit über die Höhe des Schadensersatzes, den die Klägerin für die Reparatur und Sachverständigenkosten geltend machte.
Die Schwierigkeiten lagen in der Klärung der Schuldfrage und der Höhe der nicht regulierten Kosten.
Das Gericht entschied, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines bestimmten Betrags verurteilt wurden.
Es wurde entschieden, dass die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz hat, da der Unfall nicht durch ihr Verhalten verursacht wurde.
Die Entscheidung basierte auf der Überzeugung, dass die Klägerin im selbstverständlichen Rahmen ihrer Verkehrssituation handelte und ihr kein verkehrswidriges Verhalten nachgewiesen werden konnte.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits und müssen auch die außergerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin übernehmen.
Das Urteil hat zur Folge, dass Geschädigte in ähnlichen Fällen mit einem klaren rechtlichen Rahmen für Schadensersatzansprüche rechnen können.
Die Entscheidung verdeutlicht, wie wichtig die Dokumentation eines Unfalls und das Einholen von Gutachten zur Schadenshöhe sind.
Unfallgeschädigte sollten über ihre Rechte informiert sein, um ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.


Alleinhaftung im Vertragsrecht: Wichtige Erkenntnisse aus einem aktuellen Fall
Die Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeit und Haftungsübernahme sind zentral in v[…]


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