Ein Hundebiss mit schwerwiegenden Folgen in W. führt zu einem Gerichtsurteil, das beide Parteien in die Verantwortung nimmt. Ein offener Gartenzaun, ein unkontrollierter Hund und ein beherztes Eingreifen – ein folgenschweres Zusammentreffen, das vor Gericht endet. Dauerhafte Verletzungen und geteilte Schuld: Ein Fall, der die Wichtigkeit von Hundehaltung und besonnenem Handeln verdeutlicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 38/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Hundebisses, der ihm während eines Vorfalls in der Nähe des Anwesens des Beklagten zugefügt wurde. Der Vorfall ereignete sich, als der Hund der Beklagten unangeleint auf den angeleinten Hund des Klägers zulief, was zu einem Biss führte. Der Kläger erlitt durch den Biss körperliche Schäden, einschließlich Nervenschädigungen und Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit seines Fingers. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, einschließlich der Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten. Das Gericht entschied, dass die Beklagten auch für zukünftige materielle Schäden zu 50 Prozent haften. Die Klage wurde jedoch in Teilen abgewiesen, was darauf hinweist, dass nicht alle Forderungen des Klägers anerkannt wurden. Der Beklagte hatte keine erkennbare Abwehrstrategie gegen die Vorwürfe erbracht, was die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat. Das Urteil ermöglicht es dem Kläger, seine Kosten und Verluste, die ihm durch den Vorfall entstanden sind, rechtlich geltend zu machen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Haftung von Hundehaltern bei Vorfällen, bei denen ihre Tiere andere Personen verletzen. Opfer von Hundebissen sollten darauf achten, ihre Ansprüche zeitn
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Ingolstadt Az: 15 C 2181/07 Urteil vom 13.02.2008 In dem Rechtsstreit erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 13.02.2008 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 23.01.2008 folgendes Endurteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin […]