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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung wegen negativer Äußerungen über Geschäftsführer in 6-Augengespräch

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Ein Segmentleiter kritisiert die Chefetage – und wird gefeuert. Doch das Gericht pfeift den Arbeitgeber zurück: Kündigung unwirksam! Selbst scharfe Kritik rechtfertigt nicht gleich den Rauswurf, erst recht nicht bei langjährigen Mitarbeitern. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 327/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Gericht hat entschieden, dass die Kündigung des Klägers unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Der Kläger muss bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Segmentleiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Kläger umfassende Informationen über seine Tätigkeit und die Arbeitsbedingungen bereitzustellen. Es wurde eine finanzielle Entschädigung an den Kläger zugesprochen. Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen, was die Position des Klägers stärkt. Der Rechtsstreit zeigt Schwierigkeiten bei der Beweisführung bezüglich der Gründe für die Kündigung. Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Kündigung und den Schutz der Arbeitnehmerrechte. Die Kosten des Verfahrens werden teilweise dem Kläger auferlegt, was eventuelle finanzielle Belastungen mit sich bringt. Die Möglichkeit einer Berufung bleibt, wird jedoch nicht ausdrücklich genehmigt. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Handhabung von Kündigungen innerhalb des Unternehmens und könnte zukünftige Fälle beeinflussen. Kündigung durch negative Äußerungen: Ein prägender Arbeits


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