Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Genehmigungsbedürftigkeit – Erwerb von Bruchteilseigentum durch Minderjährigen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Großvater wollte seinen Enkelinnen ein Grundstück schenken, doch das Amtsgericht verlangte erst eine Genehmigung. Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht München kippt die Entscheidung, denn neue Gesetze machen es einfacher, Eigentum an Minderjährige zu übertragen. Ein Sieg für Großeltern und Eltern, aber Vorsicht: Haftungsrisiken bleiben bestehen! Zum vorliegenden Urteil Az.: 34 Wx 120/23 e | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Entscheidung des OLG München betrifft die Eintragung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück für minderjährige Enkelinnen. Der Anlass für das Urteil war die Anforderung einer familiengerichtlichen Genehmigung für die Eigentumsübertragung, obwohl ein Negativzeugnis vorgelegt wurde. Das Grundbuchamt argumentierte, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen zu einer Übernahme fremder Verbindlichkeiten führen könnte. Das Gericht hob die Anforderung zur Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung auf, da diese nicht notwendig war. Die rechtliche Argumentation des Gerichts basierte auf der Erkenntnis, dass bei der Übertragung von Miteigentum keine gesamtschuldnerische Haftung besteht. Es wurde festgestellt, dass das Grundbuchamt sich nicht auf das Negativzeugnis des Familiengerichts hätte stützen dürfen. Die Entscheidung betont die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Schenkungsverträgen. Eltern können nun sicherer Miteigentum an minderjährige Kinder übertragen, ohne die zusätzliche Hürde einer Genehmigung. Die Entscheidung zeigt die aktuelle Rechtsprechung zu Miteigentum und Familienrecht auf. Zukünftige Übertragungen sollten die Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Eigentumserwerb durch Minderjährige: Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen Der Erwerb von Eigentum ist ein zentraler Bestandteil des privaten Vermögensrechts und unterliegt


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv