Eine Servicekraft kämpft um Entgeltfortzahlung nach zwei aufeinanderfolgenden Erkrankungen – doch das Gericht sieht nur einen Krankheitsfall. Nun muss sie die Konsequenzen tragen, denn die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig lückenlose ärztliche Atteste sind, wenn das Krankheitskarussell sich dreht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 20/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klägerin forderte Entgeltfortzahlung für zwei aufeinanderfolgende Krankheitsfälle. Die erste Erkrankung dauerte bis zum 16. Januar 2022 und war neurologischer Natur. Ab dem 17. Januar 2022 trat eine neue onkologische Erkrankung auf. Das Gericht entschied, dass keine Entgeltfortzahlung für den Zeitraum der zweiten Erkrankung geschuldet sei. Es wurde festgestellt, dass zwischen den beiden Erkrankungen kein klarer Abgrenzungszeitpunkt existiert. Die Klägerin konnte keinen Nachweis erbringen, dass die erste Erkrankung vollständig ausgeheilt war. Das Gericht wertete die aufeinanderfolgenden Erkrankungen als einen einheitlichen Verhinderungsfall. Die Entscheidung basiert auf der Annahme einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. Der Verlust der Klage bedeutet, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die geforderte Zahlung hat. Diese Entscheidung könnte die zukünftige Beurteilung ähnlicher Fälle beeinflussen, indem sie die Kriterien für die Trennung von Krankheitsfällen präziser definiert. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Rechte und Pflichten verständlich erklärt Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentrales Element der arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen während krankheitsbedingter Abwesenheit. We
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OBERLANDESGERICHT HAMM Az.: 3 UF 105/98 Verkündet am 25. August 1998 Vorinstanz: AG Bochum – Az.: 61 F 233/96 In der Familiensache hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 4. August 1998 für R e c h t erkannt: Auf die Berufung des […]