Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vermieterwechsel: Welche Rechte haben Mieter?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Wechsel des Vermieters: Bleiben Sie gelassen – Ihre Rechte als Mieter Ein Immobilienverkauf und der damit verbundene Vermieterwechsel können Mieter verunsichern. Doch keine Sorge: Ihre Rechte sind gesetzlich geschützt. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ garantiert, dass Ihr Mietvertrag auch mit dem neuen Eigentümer gültig bleibt. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Handlungsspielräume Sie haben. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp „Kauf bricht nicht Miete“ bedeutet, dass bestehende Mietverträge trotz Eigentümerwechsel weiterhin gültig bleiben. Der neue Vermieter übernimmt alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem bestehenden Mietvertrag. Eine Änderung des Mietvertrags ist nicht erforderlich, Mieter sollten keinen neuen Vertrag unterschreiben. Mündliche Vereinbarungen bleiben grundsätzlich bestehen, sollten jedoch schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Der bisherige Vermieter muss Mieter über den Verkauf informieren, inklusive neuer Kontodaten für die Mietzahlung. Mieter haben starke Rechte und müssen keine Veränderungen im Mietverhältnis befürchten, auch keine plötzlichen Mieterhöhungen. Die Mietkaution geht auf den neuen Vermieter über, der für deren Rückzahlung verantwortlich ist. Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungen. Modernisierungen müssen angekündigt werden, und Mieter haben ein Widerspruchsrecht bei unzumutbarer Härte. Mieter sollten alle Kommunikation dokumentieren, um Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Kauf bricht nicht Miete: Sicherheit für Mieter beim Vermieterwechsel


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv