Ein Unfall in Hamburg, eine Klage auf Schadensersatz und ein Urteil, das für die Klägerin alles andere als erfreulich ausfällt. Wer hatte Schuld an der Kollision zwischen einem parkenden Auto und einem herannahenden Fahrzeug? Das Gericht entschied: Die Fußgängerin, die unachtsam die Straße betrat. Ein teurer Fehler, der sie nun nicht nur die Reparaturkosten ihres Wagens, sondern auch die Prozesskosten tragen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 306 O 109/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage der Klägerin auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall wurde abgewiesen. Der Unfall ereignete sich, als die Beklagte mit ihrem Fahrzeug gegen das parkende Auto der Klägerin stieß. Es gab Streit über den Unfallhergang, insbesondere darüber, ob die Klägerin sich noch zwischen parkenden Fahrzeugen befand oder bereits die Fahrbahn betrat. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht ausreichend beweisen konnte, dass der Unfall ausschließlich durch die Ablenkung der Beklagten verursacht wurde. In der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass die Klägerin eigenverantwortlich gehandelt hat, als sie die Straße überquerte. Daher wurde der Schadensersatzanspruch der Klägerin komplett zurückgewiesen. Die Klägerin ist jetzt für die Kosten des Rechtsstreits verantwortlich. Das Urteil kann vorläufig vollstreckt werden, weshalb eine Sicherheitsleistung gefordert wird. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die zukünftigen Ansprüche der Klägerin, insbesondere hinsichtlich der Wiederinanspruchnahme von Schadenspositionen. Die Klägerin musste während des Prozesses bereits eine Reparatur in Anspruch nehmen, was den Ausgang des Verfahrens beeinflusste. Verkehrsrecht: Haftung und Betriebsgefahr bei geparkten Fahrzeugen im Fokus Ein Verkehrsunfall kann schnell erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, vor allem wenn es um die Haftung und Schadensregulierung geht. In vielen Fä
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de LG Berlin – Az.: 63 S 209/15 – Urteil vom 05.04.2016 Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.06.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg – 103 C 165/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Gründe I. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß § 540 […]