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Übergesetzliche Urlaubsgewährung ist keine Sondervergütung im Sinne des § 4a EntgFG

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Krank im Job, Zusatzurlaub futsch? Ein Hamburger Gericht hat entschieden: Wer krankheitsbedingt seinen vertraglichen Zusatzurlaub nicht nehmen kann, hat unter Umständen keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung. Ein bitterer Ausgang für einen Ex-Mitarbeiter, der nun vor dem Bundesarbeitsgericht auf eine Revision hofft. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 3/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger fordert Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Zusatzurlaub aufgrund von Krankheit vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.
  • Der Streit dreht sich um die Wirksamkeit einer vertraglichen Regelung zur Abgeltung von Zusatzurlaub.
  • Der Kläger argumentiert, dass die Klausel in seinem Arbeitsvertrag überraschend sei und nicht wirksam geworden ist.
  • Die Beklagte beruft sich auf die vertraglichen Vereinbarungen, die einen Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit vorsehen.
  • Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Wirksamkeit der vertraglichen Regelung.
  • Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die Klausel klar und verständlich formuliert ist und damit nicht gegen das Transparenzgebot verstößt.
  • Der Kläger bleibt daher ohne Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von vertraglichen Urlaubsregelungen im Zusammenhang mit Krankheit.
  • Arbeitnehmer sollten sich der möglichen Auswirkungen vertraglicher Regelungen auf ihren Urlaubsanspruch bewusst sein.
  • Die Möglichkeit zur Revision bietet dem Kläger die Chance, die Entscheidung vor einem höheren Gericht anzufechten.

Gerichtsurteil klärt übergesetzliche Urlaubsansprüche und Sondervergütung

Urlaubsansprüche sind ein zentrales Element im Arbeitsrecht und spielen eine entscheidende Rolle für die Arbeitnehmerrechte. Gesetzlich ist jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinaus können im Arbeitsverhältnis übergesetzliche Urlaubsansprüche bestehen, die oft im Tarifrecht oder durch individuelle Vereinbarungen geregelt sind. Diese Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern, zusätzliche Urlaubstage zu erhalten, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, was für viele Beschäftigte einen wichtigen Aspekt der Vergütung und des Arbeitsklimas darstellt. Die Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hat jedoch auch Auswirkungen auf die Urlaubsvergütung und die Frage, ob übergesetzlicher Urlaub als Sondervergütung betrachtet werden kann. Dies führt zu komplexen rechtlichen Fragen, insbesondere wenn es um Ansprüche auf diese zusätzlichen Urlaubstage und deren Ausgleich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich dieser rechtlichen Grundlagen bewusst sein, um Streitigkeiten über Urlaubsansprüche und die korrekte Berechnung von Urlaubstagen zu vermeiden. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der aufzeigt, wie ein Gerichtsurteil die Regelungen zur übergesetzlichen Urlaubsgewährung und deren rechtliche Einordnung als Sondervergütung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Keine Urlaubsabgeltung für zusätzlichen Vertragsurlaub bei Krankheit

Ein ehemaliger Mitarbeiter scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg mit seiner Klage auf Abgeltung von neun nicht genommenen Urlaubstagen aus dem Jahr 2021. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Klägers zurück….


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