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Rückzahlungsklausel in Studienförderungsvertrag – unangemessene Benachteiligung

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Ein Krankenhaus wollte nach einem gescheiterten MTRA-Studium Ausbildungskosten zurück, doch das Gericht machte einen Strich durch die Rechnung. Die Rückzahlungsklausel wurde für unwirksam erklärt, da sie die Studentin unangemessen benachteiligte. Das Urteil zeigt: Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung solcher Verträge sorgfältig vorgehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Ca 959/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Streit zwischen den Parteien betrifft die Rückzahlung eines Darlehens im Rahmen eines Studienförderungsvertrags. Die Klägerin erhielt monatliche finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung zur MTRA, verpflichtet sich jedoch zur Rückzahlung bei vorzeitigem Abbruch oder Kündigung des Studiums. Es gibt Unsicherheiten bezüglich der Interpretation der Rückzahlungsklauseln, insbesondere in Bezug auf Eigenkündigungen und den Begriff „wichtiger Grund“. Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensbeträge hat. Die Entscheidung basiert darauf, dass der Studienvertrag nicht eingehalten wurde und die Klägerin in der Verantwortung steht. Die Rückzahlungspflicht entfällt, wenn das Unternehmen aus von ihm zu vertretenden Gründen kündigt oder ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt. Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen über ähnliche Studienförderungsverträge und deren Rückzahlungsklauseln. Die Ausbildung zur MTRA wird im Rahmen des Urteils nicht explizit als Berufsausbildung mit Anspruch auf Ausbildungsvergütung betrachtet. Die Klageabweisung führt zudem zu Unsicherheiten über die finanziellen Verpflichtungen der Klägerin gegenüber der Beklagten. Der Streitwert wurde vom Gericht festgesetzt und zeigt die wi


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