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Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Sturmschaden durch abbrechende Äste

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Sturm in Bochum: Ein Hausbesitzer bleibt auf den Kosten für Sturmschäden sitzen, die durch städtische Bäume verursacht wurden. Das Gericht urteilt: Gesunde Bäume können bei starkem Wind Äste verlieren, ohne dass die Stadt dafür haftet. Ein teurer Denkzettel für Anwohner von Straßenbäumen, die nun die Duldungspflicht für Naturgewalten neu überdenken müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-11 U 118/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger begehrt Schadensersatz für durch öffentliche Bäume verursachte Schäden an seinem Haus. Die Klage wurde sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht abgewiesen. Es konnte keine Pflichtverletzung der Beklagten festgestellt werden, die für den verursachten Schaden verantwortlich gewesen wäre. Die Baumpflegemaßnahmen der Beklagten wurden als ausreichend beurteilt und es wurden keine Krankheitssymptome der Bäume festgestellt. Die Schäden am Haus des Klägers konnten nicht eindeutig einer bestimmten Baumart oder einem individuellen Ast zugeordnet werden. Ein Sturm mit entsprechender Stärke kann auch bei gesunden Bäumen Äste abbrechen, was die Haftung der Beklagten ausschließt. Die Baumschau und Baumpflege der Beklagten erfüllten die erforderlichen Standards und es gab keinen Anhaltspunkt für eine unzureichende Pflege. Der Sachverständige bestätigte die Einschätzungen zu den Bäumen und deren Zustand. Der Senat stellte fest, dass eine Sichtprüfung vom Boden aus eine übliche Vorgehensweise zur Beurteilung des Baumzustands darstellt. Das Urteil hat Auswirkungen auf zukünftige Schadensersatzforderungen, da es deutlich macht, unter welchen Bedingungen Kommunen haften. Nachbarrecht und Sturmschäden: Wer haftet bei herabfallenden Ästen? Das Nachbarrecht spielt eine entscheidende Rolle im täglichen Zusammenleben von Eigentümern und sorgt für einen harmonischen Umgang in der Nachbarschaft. Eine wichtige Facette dieses Rechtsbereichs ist der Ausg


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