Ein erblindeter Ingenieur kämpft vergeblich um rückwirkende Pflegeleistungen. Trotz schwerster Sehbehinderung sah das Gericht keinen automatischen Anspruch auf Pflegegeld. Die Versicherung habe keine Beratungspflicht verletzt, da aus den Unterlagen kein konkreter Pflegebedarf erkennbar gewesen sei. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 4 P 1640/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Berufung des Klägers wurde abgewiesen, was zur Ablehnung der Gewährung von Pflegegeld führte. Der Streit betraf Leistungen der privaten Pflegeversicherung für einen bestimmten Zeitraum nach einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung. Der Kläger, ehemaliger Diplom-Ingenieur, erlitt nach einer Operation schwerwiegende Komplikationen mit Erblindung. Die Beklagte hatte zahlreiche Kontakte mit dem Kläger über den Status seiner Arbeitsunfähigkeit und vermeintliche Behandlungsfehler. Der Kläger hatte die Beklagte um Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung gebeten, die jedoch abgelehnt wurden. Das Gericht entschied, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht ausreichend belegt werden konnten. Die finanziellen Auswirkungen der gerichtlichen Entscheidung für den Kläger sind gravierend, da er keine Pflegeleistungen erhält. Für zukünftige Anträge auf Pflegeleistungen wird deutlich, wie wichtig eine umfassende Dokumentation der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Es wurde klargestellt, dass die Beurteilung von Pflegebedürftigkeit strikt anhand der festgelegten Voraussetzungen erfolgt. Die Entscheidung hat implications für andere Betroffene, die in ähnlichen Situationen eine Leistungsanfrage stellen möchten. Bedeutung fristgerechter Anträge in der privaten Pflegeversicherung verstehen Die private Pflegeversicherung dient dazu, im Falle einer Pflegebedürftigkeit die finanziellen Belastungen abzufedern. Diese Versicherung bietet verschiedene Leistungsarten, darunter die Übernahme von Kosten für Pflegehei
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München Az: 25 O 23782/12 Urteil vom 03.07.2013 Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 10.000,00 € […]