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Kfz-Haftpflichtversicherung – Streit um Wildunfall

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Ein vermeintlicher Wildunfall in Bulgarien entpuppt sich als Versicherungsbetrug: Ein Autofahrer scheitert vor Gericht, als ein Gutachten enthüllt, dass sein BMW bereits vor dem angeblichen Zusammenstoß mit einem Reh erhebliche Schäden aufwies. Der Kläger verliert nicht nur seinen Schadensersatzanspruch, sondern steht nun auch mit leeren Händen da. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig Ehrlichkeit im Umgang mit Versicherungen ist – andernfalls droht der Totalverlust jeglicher Ansprüche. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 C 134/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Kläger fordert Schadensersatz aufgrund eines behaupteten Wildunfalls in Bulgarien. Die Beklagte bestreitet den Wildunfall und argumentiert, dass der Schaden nicht durch einen Zusammenstoß mit einem Tier verursacht wurde. Der Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall wird als entscheidend erachtet und spielt eine zentrale Rolle in der Beweisführung. Ein Gutachten stellt fest, dass die vorhandenen Schäden nicht im Zusammenhang mit dem behaupteten Wildunfall stehen. Die unterschiedlichen Schadenbilder am Fahrzeug konnten nicht als Folge einer Kollision mit einem Reh erklärt werden. Das Gericht sieht somit keine Grundlage für den Anspruch des Klägers auf Entschädigung. Die Klage wird abgewiesen, was bedeutet, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss. Das Gericht weist darauf hin, dass das Verschweigen eines Vorschadens Ansprüchen schaden kann. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ähnliche Fälle, in denen die Ursache für Fahrzeugschäden strittig ist. Künftige Kläger sollten sicherstellen, dass alle relevanten Fahrzeugschäden offen gelegt werden, um Ansprüche nicht zu gefährden. Wildunfall: Klärung der Haftung und Versicherungsschutz im konkreten Fall Ein Wildunfall kann für Autofahrer nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell herausfordernd sein. In Deutschland sind Kfz-Haftp


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