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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beurkundung Grundstückskaufvertrag – Notarhaftung Sanierungsausgleichsbetrag

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Erben fordern vergeblich Geld von Notarin zurück, nachdem sie nachträglich zur Kasse gebeten werden. Leipziger Gericht weist Klage ab: Verkäufer sind selbst für mögliche Sanierungsbeiträge verantwortlich, auch wenn diese erst nach dem Verkauf fällig werden. Notarin muss nicht über jedes Detail aufklären, Erben müssen nun auch noch die Prozesskosten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 2946/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Kläger verlangen Schadensersatz von der Notarin aufgrund von angeblicher Fehlberatung beim Verkauf eines Grundstücks. Die Erbengemeinschaft erwirtschaftete durch den Verkauf einen Kaufpreis, der unter Vereinbarungen bezüglich der Übernahme von Erschließungsbeiträgen stand. Ein Sanierungsvermerk war vor dem Verkauf im Grundbuch vermerkt und wurde nachträglich gelöscht. Nach dem Grundstücksverkauf wurde den Klägern ein Ausgleichsbeitrag auferlegt, was zu ihrer Klage führte. Die Kläger argumentieren, dass die Notarin ihre Pflichten verletzt habe, indem sie die Klärung der Beitragspflicht vernachlässigte. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da keine Pflichtverletzung der Notarin nachgewiesen werden konnte. Der abgewiesene Anspruch gefährdet nicht die Möglichkeit der Berufung, er zeigt jedoch die Risiken einer unzureichenden Beratung auf. Die Entscheidung betont die Verantwortung der Erben hinsichtlich der Übernahme finanzieller Verpflichtungen beim Grundstücksverkauf. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von Notaren sowie auf die Anforderungen an deren Beratungspflichten bei Grundstückstransaktionen. Die Kläger können eventuell Ansprüche gegen den Notar geltend machen, wenn weitere Beweise für eine Pflichtverletzung vorliegen. Herausforderungen des GrundstÃ


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