Maler stürzt vom Gerüst und kämpft um höhere Rente: Gericht weist Forderung nach Arbeitsunfall zurück. Trotz bleibender Einschränkungen am Handgelenk reicht es nicht für eine höhere Entschädigung. Schmerzen und berufliche Auswirkungen werden nicht als ausreichend schwerwiegend angesehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 U 961/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp In dem Fall geht es um die Ablehnung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls, der 2017 stattfand und das Handgelenk des Klägers betraf. Der Kläger erlitt eine distale Radius-Trümmerfraktur, die operativ behandelt wurde und die daraufhin Schmerzanzeichen aufwies. Es wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die eine geringe Einschränkung der Beweglichkeit und eine minimale Erwerbsfähigkeit nach der Behandlung zeigten. Der Kläger war zwischenzeitlich arbeitsunfähig, nahm jedoch nach einer Belastungserprobung seine Arbeit wieder auf. Die behandelnden Ärzte schätzten die Erwerbsminderung nach der Operation als nicht erheblich ein und empfahlen die Entfernung der Metallplatte. Trotz anhaltender Beschwerden wurde die Minderung der Erwerbsfähigkeit schließlich auf null Prozent festgelegt. Das Gericht wies die Berufung des Klägers zurück, was die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigte. Es wurden keine außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren übernommen. Die Entscheidung des Gerichts beruht auf den ärztlichen Einschätzungen, die keine relevante Erwerbsminderung nachwiesen. Die Auswirkungen betreffen die Finanzierung und die Unterstützung für Personen in ähnlichen Situationen, die möglicherweise einen Anspruch auf eine Verletztenrente prüfen möchten. Handgelenksverletzungen und MdE-Bewertung: Ein Beispiel aus der Praxis Handgelenksverletzungen sind häufige Folgen von Unfällen und können stark beeinträchtigende Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben. Der Heilungsverlauf so
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Einem Tankwagenfahrer obliegen bei der Ölanlieferung Kontroll- und Sorgfaltsflichten hinsichtlich der Öleinfüllung. Der Tankwagenfahrer darf sich jedoch grundsätzlich darauf verlassen, dass die Einfüllanlage des Kunden funktionstüchtig ist. Die Prüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Tankanlage fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Kunden. Nur bei sichtbaren Mängeln ist der Tankwagenfahrer zur Prüfung verpflichtet. […]