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Ergänzungspflegerbestellung für Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes

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Ein Lehrer unter Misshandlungsverdacht, ein Kind als Zeugin, Eltern unter Verdacht der Verleumdung – ein Fall, der die Justiz vor besondere Herausforderungen stellt. Da das Mädchen aufgrund des gegen ihre Eltern laufenden Verfahrens ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bestellte das Gericht einen Ergänzungspfleger, um ihre Interessen zu wahren. Ein ungewöhnlicher Schritt, der die Aussage des Kindes im Verfahren gegen den Lehrer ermöglicht, ohne die Rechte der Eltern zu verletzen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 WF 72/23 | | Kontakt

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht befasste sich mit der Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein Kind, das möglicherweise als Zeuge vernommen werden soll.
  • Die Eltern des Kindes sind selbst Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung.
  • Die Staatsanwaltschaft plant, das Kind zu vernehmen, hat jedoch Bedenken, ob das Kind die Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts ausreichend versteht.
  • Ein Ergänzungspfleger wurde beantragt, um über das Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes entscheiden zu können.
  • Die Eltern hatten gegen die Bestellung des Ergänzungspflegers Beschwerde eingelegt, da sie der Meinung waren, die Voraussetzungen seien nicht gegeben.
  • Das Gericht stellte klar, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Ergänzungspflegers erfüllt sind, da die Eltern aufgrund ihrer eigenen rechtlichen Situation nicht entscheiden können.
  • Es wurde entschieden, dass das Unterlassen einer Aussage des Kindes nicht gegen die Notwendigkeit eines Ergänzungspflegers spricht.
  • Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts wurde aufrechterhalten, und die Beschwerde der Eltern zurückgewiesen.
  • Die Entscheidung hat zur Folge, dass das Kind durch den Ergänzungspfleger bei der Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts unterstützt wird.
  • Dies schafft Klarheit für die Eltern, dass sie selbst nicht über das Zeugnisverweigerungsrecht ihres Kindes entscheiden dürfen.

Kindeswohl im Fokus: Urteil zu Zeugnisverweigerungsrecht und Ergänzungspflegschaft

Im deutschen Familienrecht spielt die rechtliche Vertretung von Kindern eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um sensiblen Themen wie das Zeugnisverweigerungsrecht geht. Wenn Kinder in rechtlichen Angelegenheiten in eine Situation geraten, in der sie vor Gericht aussagen müssten, stellt sich oft die Frage, wie ihre individuellen Interessen und das Kindeswohl gewahrt werden können. In solchen Fällen kommen Ergänzungspflegschaften ins Spiel. Diese besonderen Pfleger werden bestellt, um die Rechte und Interessen des Kindes zu vertreten, insbesondere wenn es um das Recht auf Schweigen geht und sich die Eltern möglicherweise in einem Konflikt befinden. Eine solche Entscheidung betrifft oft nicht nur die persönliche Situation des Kindes, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für die Elternrechte und die familiären Beziehungen. Pflegeeltern und andere nahestehende Personen können ebenfalls in diesen Prozess involviert werden, da sie möglicherweise eine wichtige Rolle im Alltag des Kindes spielen. In diesem Kontext ist es für das Gericht von großer Bedeutung, die kindlichen Zeugnisse und die damit verbundenen Rechte zu schützen, um sicherzustellen, dass die bestmöglichen Entscheidungen im Sinne des Kindesinteresses getroffen werden….


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