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Rechtsanwälte Kotz GbR

Entbindungsantrag des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung – § 102 Abs 5 BetrVG

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Kassiererin verliert Kampf um Weiterbeschäftigung nach Kündigung: Betriebsrat hatte nicht ausreichend begründet, warum andere Mitarbeiter eher zu kündigen gewesen wären. Gericht weist Antrag auf Weiterbeschäftigung während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens ab. Arbeitgeber von möglicher Weiterbeschäftigungspflicht entbunden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Ga 9/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage wurde abgewiesen und die Klägerin hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Die Beklagte musste nicht weiterbeschäftigen und wurde von dieser Verpflichtung entbunden. Die Klägerin war in Teilzeit als Kassiererin beschäftigt, was in die rechtliche Bewertung einfloss. Der Hintergrund des Falls war die massive wirtschaftliche Krise des Unternehmens, bedingt durch die Corona-Pandemie. Der Betriebsrat widersprach der geplanten Kündigung und äußerte Bedenken zur Sozialauswahl. Es gab Unklarheiten darüber, welche Kriterien für die Sozialauswahl angewendet wurden und wie diese gewichtet wurden. Der Sozialplan beinhaltete Regelungen, die nicht mit der Sozialauswahl im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes in Einklang standen. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten und wies die Bedenken des Betriebsrates zurück. Die Entscheidung hat zur Folge, dass die Klägerin keinen Anspruch auf W


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