In einem komplexen Firmenkonstrukt wurde eine Mitarbeiterin jahrelang von einer Holdinggesellschaft bezahlt, obwohl sie offiziell bei einer anderen Firma angestellt war. Als es um ihre Betriebsrente ging, musste das Gericht entscheiden: Wer ist der wahre Arbeitgeber? Die Antwort könnte wegweisend für Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen sein. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 650/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Ansprüche einer Arbeitnehmerin auf betriebliche Altersversorgung nach mehreren Unternehmensinsolvenzen und Umstrukturierungen. Der Arbeitgeber der Klägerin und dessen Nachfolger befanden sich in einem Insolvenzverfahren, was die rechtliche Lage kompliziert macht. Die fehlende Klarheit über die Zuständigkeit der verschiedenen Unternehmen im Unternehmensverbund führt zu Unsicherheiten für die Klägerin. Das Gericht wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte die Ansprüche der Klägerin auf ihre Betriebsrente. Die Entscheidung wurde getroffen, da die bestehenden Rechtsverhältnisse der Unternehmen für die Ansprüche der Klägerin entscheidend sind. Die Richter argumentierten, dass trotz der Insolvenz des vorherigen Arbeitgebers die Ansprüche der Klägerin weiterhin bestehen und zu bedienen sind. Die Entscheidung stellt klar, dass Arbeitgeber in einem Unternehmensverbund unter bestimmten Bedingungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter haften können. Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, wenn es um die Erfüllung ihrer Rentenansprüche geht, selbst bei Insolvenz. Das Urteil schafft rechtliche Klarheit für Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen und stärkt deren Position gegenüber möglicherweise insolventen Arbeitgebern. Die Auswirkungen könnten eine erhöhte Verantwortung der Unternehmen im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung und die Sicherstellung der Ansprüche der Arbeitnehmer nach sich ziehen. Rechtliche Herausforderungen
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Frankfurt – Az.: 29 U 199/16 – Urteil vom 06.05.2019 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 13.06.2016 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, 1. an den Kläger 7.800,00 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszins seit dem 11.02.2016 zu zahlen; 2. an den Kläger […]