Dashcam entlarvt rücksichtslosen Spurwechsler! In einem Aachener Linksabbieger-Unfall wurde ein Mercedes-Fahrer dank eindeutiger Videoaufnahmen überführt und musste seine Schadensersatzklage fallen lassen. Das Gericht entschied, dass das Recht auf Wahrheitsfindung in diesem Fall schwerer wiegt als der Datenschutz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 398/22 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Die Klage des Klägers auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall wurde abgewiesen.
- Der Unfall ereignete sich während eines Linksabbiegemanövers im Kreuzungsbereich.
- Der Beklagte zu 1) hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Unfälle an der gleichen Örtlichkeit.
- Der Kläger gab an, der Beklagte habe die Kurve zu eng befahren, was zur Kollision führte.
- Das Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls nicht klären, da unzureichende Beweise vorlagen.
- Der Kläger forderte Reparaturkosten sowie weitere Schäden, die durch den Unfall entstanden sein sollen.
- Die Klage wurde abgewiesen, weil die Ansprüche des Klägers nicht substantiell belegt wurden.
- Das Gericht entschied aufgrund der fehlenden Nachweise und der unklaren Unfallursache.
- Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was finanzielle Sicherheitsleistungen nach sich ziehen kann.
Dashcams im Verkehrsrecht: Neues Urteil klärt Beweismittel und Datenschutzfragen
In der heutigen Zeit gewinnen Dashcams als digitale Beweismittel im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung. Diese Videokameras, die fortlaufend das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, können entscheidende Informationen liefern, um den Unfallhergang nachzuweisen. Insbesondere im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses sind solche Aufzeichnungen wertvoll, da sie eine objektive Sicht auf das Geschehen bieten. Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen ist jedoch durch verschiedene rechtliche Grundlagen und Datenschutzbestimmungen geregelt, die es zu beachten gilt. Bei der Unfallrekonstruktion können diese Videoaufnahmen entscheidend dazu beitragen, rechtliche Auseinandersetzungen zu klären, indem sie als Beweissicherung fungieren. Versicherungen und Gerichte sind häufig auf aussagekräftige Beweise angewiesen, um den Unfallhergang zu bewerten und Haftpflichtfragen zu klären. Dennoch stellen sich immer wieder Fragen zur gesetzlichen Regelung der Nutzung solcher Aufnahmen, insbesondere bezüglich der Erlaubnis zur Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum und den Allgemeinen Datenschutzverordnungen, die eine Rolle spielen können. Um einen konkreten Fall zu beleuchten, der aktuelle rechtliche Schwierigkeiten und die Nutzung von Dashcam-Beweismaterial behandelt, wird nun ein Urteil vorgestellt, das wichtige Erkenntnisse für Betroffene eines Verkehrsunfalls bietet.
Der Fall vor Gericht
Linksabbieger-Unfall in Aachen: Dashcam-Aufnahme überführt Unfallverursacher
Bei einem Verkehrsunfall in Aachen kam es zu einer folgenschweren Kollision zwischen zwei linksabbiegenden Fahrzeugen. Das Landgericht Aachen hat nun in einem Urteil (Az.: 12 O 398/22) die Schuldfrage geklärt und dabei eine Dashcam-Aufnahme als entscheidendes Beweismittel zugelassen.
Unfallhergang und Schuldfrage
Der Unfall ereignete sich am 20. Oktober 2020 auf der H.-straße in Aachen. Beide Fahrzeuge, ein Mercedes GLA und ein VW Passat, befuhren nebeneinander zwei Fahrspuren, die ein Linksabbiegen auf den O.-straße ermöglichten. Im Kreuzungsbereich kollidierten die Fahrzeuge miteinander….