Dashcam entlarvt rücksichtslosen Spurwechsler! In einem Aachener Linksabbieger-Unfall wurde ein Mercedes-Fahrer dank eindeutiger Videoaufnahmen überführt und musste seine Schadensersatzklage fallen lassen. Das Gericht entschied, dass das Recht auf Wahrheitsfindung in diesem Fall schwerer wiegt als der Datenschutz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 398/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Klage des Klägers auf Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall wurde abgewiesen. Der Unfall ereignete sich während eines Linksabbiegemanövers im Kreuzungsbereich. Der Beklagte zu 1) hatte bereits in der Vergangenheit mehrere Unfälle an der gleichen Örtlichkeit. Der Kläger gab an, der Beklagte habe die Kurve zu eng befahren, was zur Kollision führte. Das Gericht konnte den genauen Hergang des Unfalls nicht klären, da unzureichende Beweise vorlagen. Der Kläger forderte Reparaturkosten sowie weitere Schäden, die durch den Unfall entstanden sein sollen. Die Klage wurde abgewiesen, weil die Ansprüche des Klägers nicht substantiell belegt wurden. Das Gericht entschied aufgrund der fehlenden Nachweise und der unklaren Unfallursache. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was finanzielle Sicherheitsleistungen nach sich ziehen kann. Dashcams im Verkehrsrecht: Neues Urteil klärt Beweismittel und Datenschutzfragen In der heutigen Zeit gewinnen Dashcams als digitale Beweismittel im Verkehrsrecht zunehmend an Bedeutung. Diese Videokameras, die fortlaufend das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, können entscheidende Informationen liefern, um den Unfallhergang nachzuweisen. Insbesondere im Rahmen eines Verkehrsunfallprozesses sind solche Aufzeichnungen wertvoll, da sie eine objektive Sicht auf das Geschehen bieten. Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen ist jedoch durch verschiedene rechtliche Grundlagen und Datenschutzbestimmungen geregelt, die es zu beachten gilt. Bei
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OVG NRW, Az.: 1 B 1752/18, Beschluss vom 12.09.2019 Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird in vollem Umfang abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe […]