Ein filmreifer Einbruch in eine Hamburger Sparkasse, bei dem professionelle Täter durch die Decke in den Tresorraum bohrten, führt zu einem wegweisenden Urteil: Die Bank muss für ihre mangelnden Sicherheitsvorkehrungen haften und einem Kunden fast 70.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Gericht stellt klar: Ein ausgetauschter Bewegungsmelder reicht nicht, um hochprofessionelle Einbrecher abzuschrecken. Zum vorliegenden Urteil Az.: 330 O 263/22 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil beschäftigt sich mit der Haftung der Beklagten für den Schaden, der durch einen Einbruch in eine Filiale entstanden ist, in der Schließfächer für Wertgegenstände vermietet werden. Die Klägerin fordert Schadensersatz aufgrund eines abgetretenen Rechts, das von einem langjährigen Kunden der Beklagten ausgeht, dessen Wertgegenstände gestohlen wurden. Die vertraglichen Bedingungen für die Schließfachvermietung enthalten spezifische Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Das Gericht entschied, dass die Beklagte teilweise für den Schaden haften muss und einen Betrag zur Entschädigung zahlen muss. Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die Beklagte trotz der vertraglichen Haftungsbeschränkungen in der Verantwortung steht, die im Mietvertrag festgelegten Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen. Die Beklagte haftet für den Schaden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, wobei eine Obergrenze für die Haftung angesetzt wurde. Kunden sollten sich bewusst sein, dass sie selbst für die Absicherung ihrer Wertgegenstände verantwortlich sind und die Beklagte keine Kenntnis über den Wert der eingelagerten Gegenstände hat. Die Klägerin trägt 26 Prozent der Prozesskosten, die Beklagte muss den größeren Anteil von 74 Prozent übernehmen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass im Falle der Nichtzahlung zusätzliche rechtliche Schritte möglich sind. Die Entscheidung könnte Auswirku
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de Konflikt um Jahresabrechnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Stellen Sie sich eine lang anhaltende rechtliche Auseinandersetzung vor, die auf ein Ereignis zurückzuführen ist, welches in den meisten Wohnungseigentümergemeinschaften als Routine betrachtet wird: die jährliche Abrechnung. Die Kläger, eine Gruppe von Wohnungseigentümern, und die Beklagte, die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst, teilen eine historisch belastete Beziehung […]