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Haus überschreiben als Schenkung – Was bei Hausüberschreibung beachtet werden muss

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Ein Haus zu Lebzeiten übertragen: Die Schenkung als Chance und Herausforderung
Das eigene Haus ist für viele Menschen weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Es ist ein Ort voller Erinnerungen, ein Symbol für Sicherheit und oft auch ein wichtiger Bestandteil des Familienvermögens. Doch was passiert mit diesem wertvollen Besitz, wenn man älter wird oder sich die Lebensumstände ändern? Die Übertragung des Hauses an die nächste Generation rückt in den Fokus – und die Schenkung zu Lebzeiten bietet eine attraktive Möglichkeit, dies frühzeitig und steueroptimiert zu gestalten.

Doch welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte sind dabei zu beachten? Wie lassen sich Fallstricke vermeiden und die Interessen aller Beteiligten wahren? Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Facetten der Hausüberschreibung als Schenkung und gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Chancen und Herausforderungen dieses wichtigen Themas.

(Symbolfoto: Ideogram gen.)


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Hausüberschreibung als Schenkung erfordert eine notarielle Beurkundung, um rechtlich wirksam zu sein.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Schenkung und Verkauf liegt in der Entgeltlichkeit, bei der Schenkung handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung.
Schenkungen unterliegen der Schenkungsteuer, deren Höhe vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad abhängt.
Es gibt gesetzliche Freibeträge, die die steuerliche Belastung verringern können, diese sind abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
Nießbrauch ermöglicht dem Schenker, weiterhin Erträge aus der Immobilie zu ziehen, obwohl das Eigentum bereits übertragen ist.
Das Wohnrecht ist eine alternative Gestaltungsmöglichkeit, die dem Schenker erlaubt, die Immobilie selbst zu nutzen, ohne sie zu vermieten.
Rückforderungsrechte schützen den Schenker vor Verarmung oder grobem Undank des Beschenkten.
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