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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fußgängerhaftung bei Überqueren der Fahrbahn und Zusammenstoß mit Motorrad

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Ein folgenschwerer Unfall zwischen Motorrad und Fußgängerin erschüttert die L.-Straße in T. und führt zu einem Rechtsstreit um Schadensersatz in Höhe von über 200.000 Euro. Das Landgericht Hagen urteilt: Die Fußgängerin trägt die alleinige Schuld, da sie die Straße überquerte, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Motorradfahrer hatte „keine Chance“, den Unfall zu verhindern, trotz der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Die Klägerinnen forderten die Erstattung von Behandlungskosten für eine verletzte Person, die nach einem Verkehrsunfall entstanden sind.
Der Unfall ereignete sich während der Fahrt eines Motorrads, das der Beklagte steuerte, während ein weiteres Fahrzeug nach rechts abbog.
Es gab Unstimmigkeiten über den genauen Hergang des Unfalls und die Frage, wer verantwortlich war.
Das Gericht wies die Klage der Klägerinnen ab, was bedeutet, dass sie keinen Anspruch auf Schadensersatz erhielten.
Die Entscheidung basierte auf der Annahme, dass die Geschädigte an dem Unfall im Wesentlichen selbst schuld war.
Die Klägerinnen müssen die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen, was eine finanzielle Belastung darstellt.
Die Entscheidung des Gerichts könnte als Präzedenzfall für ähnliche Verkehrsunfälle dienen, insbesondere bezüglich der Verantwortung der Unfallbeteiligten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Beklagten die Möglichkeit haben, den Betrag einzufordern, falls die Klägerinnen gegen die Entscheidung vorgehen.
Verletzte müssen darauf achten, Beweise zu sichern, um ihre Ansprüche gegebenenfalls durchsetzen zu können.
Betroffene sollten im Falle eines Unfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Stellung zu klären und Ansprüche zu wahren.


Fußgängerunfall: Haftung und Schadensersatz bei Kollision mit Motorrad


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