Dieselskandal trifft Rechtsschutzversicherung: Ein bahnbrechendes Urteil zwingt Versicherer, sich mit den Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen auseinanderzusetzen, statt pauschale Ablehnungen auszusprechen. Ein Stichentscheid des Anwalts kann für die Versicherung bindend sein und sie zur Deckung der Prozesskosten verpflichten. Das Urteil stärkt die Position von Dieselklägern erheblich. Zum vorliegenden Urteil Az.: II 4 O 49/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Rechtsschutzversicherung war verpflichtet, für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des Dieselskandals zu decken. Der Fall betrifft einen Kauf eines von der Abgasaffäre betroffenen Fahrzeugs. Die Versicherung hatte die Deckung mit dem Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten sowie Verjährung der Ansprüche verweigert. Das Gericht stellte klar, dass die Versicherung für die entstandenen materiellen Schäden aufgrund der versagten Deckungszusage verantwortlich ist. Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass die Erfolgsaussichten nicht so negativ waren, wie die Versicherung behauptete. Der Beklagte muss die Klägerin von den Kosten des Rechtsstreits freistellen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Klägerin ihre Ansprüche kurzfristig durchsetzen kann. Die Entscheidung könnte die Vorgehensweise von Rechtsschutzversicherungen in ähnlichen Fällen beeinflussen. Betroffene sollten ihre Ansprüche sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand suchen. Die Fristen zur Beantragung von Deckungszusagen müssen beachtet werden, um Ansprüche nicht zu verlieren. Bindungswirkung des Stichentscheids: Bedeutung für die Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung spielt eine entscheidende Rolle bei der Absicherung von rechtlichen Auseinandersetzungen und der Durchsetzung von Ansprüchen. Insbesondere die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicher
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Fahrzeugführer die Straßenbahnschienen überfahren, die in Fahrtrichtung längs verlegt sind, handeln verkehrswidrig, da sie jederzeit damit rechnen müssen den Straßenbahnverkehr zu behindern (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.02.2009, Az.: 12 U 145/08). Bei einem Verkehrsunfall zwischen Fahrzeug und Straßenbahn trifft daher den Fahrzeugführer im Regelfall ein überwiegendes Verschulden, so dass der Straßenbahnführer […]