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Widerruf der Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, die Fahrlehrererlaubnis eines langjährigen Fahrlehrers aufgrund seiner wiederholten und schwerwiegenden Verstöße gegen das Fahrlehrergesetz zu widerrufen, unterstreicht die Bedeutung von Zuverlässigkeit und Eignung für den Beruf des Fahrlehrers. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Ein Fahrlehrer, der jahrelang gegen das Fahrlehrergesetz verstoßen hat, verliert seine Lizenz. Das Gericht sah keine andere Möglichkeit, als dem Mann die Erlaubnis zu entziehen, da er wiederholt und in erheblichem Ausmaß gegen zentrale Vorschriften verstieß. Trotz der schwerwiegenden Folgen für den Kläger hielt das Gericht den Widerruf für unumgänglich, da er keinerlei Einsicht in sein Fehlverhalten zeigte. Zum vorliegenden Urteil Az.: RO 5 K 21.1756 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Das Urteil betrifft den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis eines Klägers aufgrund von hohen Steuerschulden und Unzuverlässigkeit. Der Kläger hatte mehrere Fristen zur Vorlage von Nachweisen bezüglich seiner Zuverlässigkeit erhalten. Trotz wiederholter Zusagen und Fristverlängerungen konnte der Kläger keine ausreichenden Nachweise erbringen. Der Widerruf wurde letztendlich auf Basis der bestehenden Steuerschulden und der fehlenden Erlaubnis zur Fortführung der Fahrschule entschieden. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung des Landratsamts rechtlich gerechtfertigt war, da alle Möglichkeiten zur Behebung der Situation ausgeschöpft wurden. Der Kläger hat damit keine Möglichkeit, seine Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis erneut auf Grundlage seiner vorherigen Anträge zu erhalten. Für eine Wiedererteilung der Erlaubnis sind künftig neue Anträge erforderlich, die an die klare Zahlungsfähigk


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