Erbenpoker um Grundstück: Käufer kämpft mit Übergabeprotokoll gegen Nichtigkeitsklage. BGH-Urteil könnte weitreichende Folgen für Immobilienverkäufe haben: Vorauszahlungen ohne notarielle Erwähnung gewinnen an Bedeutung. Käufer will mit ungewöhnlichem Dokument beweisen, dass er bereits für die zweite Hälfte des Grundstücks gezahlt hat. Zum vorliegenden Urteil Az.: V ZR 8/23 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Fall betrifft die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, der nicht notariell beurkundet wurde. Ein Kläger bezahlte dem verstorbenen Verkäufer einen Betrag, der als Vorauszahlung für einen späteren Kaufvertrag interpretiert wird. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Vorauszahlungsabrede mangels Beurkundung nichtig ist. Das Urteil des Oberlandesgerichts wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben, da das Berufungsgericht die Entscheidungsgründe nicht ausreichend gewürdigt hat. Der Kläger konnte seine Vorauszahlung nicht belegen, was zur Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags führte. Der Inhalt des notariellen Kaufvertrags stellte die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit auf und ließ keine Hinweise auf zuvor vereinbarte Zahlungen erkennen. Das Gericht betonte, dass ein fehlender Beleg für die Vorauszahlung entscheidend war und selbst neue Beweise nicht zur Belegbarkeit führten. Der Fall wird zur neuen Verhandlung zurück an das Berufungsgericht verwiesen, um weitere Aspekte zu klären. Die Entscheidung hat potenziell bedeutende Auswirkungen auf die Rechte von Käufern in ähnlichen Fällen von Vorauszahlungen ohne notarielle Beurkundung. Käufer sollten sich bewusst sein, dass ohne notarielle Beurkundung Vorauszahlungsabreden in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar sind. Kaufvertrag und Vorauszahlungsabrede: Gericht klärt rechtliche Fragestellungen Im deutschen Vertragsrecht spielt der Kaufvertrag eine zentrale Rolle. Er bildet die Basis für zahlreiche Geschäftstransaktionen, be
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 10 U 42/14 – Beschluss vom 13.12.2017 Die Berufung der Kläger gegen das am 7. August 2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist – wie das mit der Berufung angegriffene Urteil […]