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Gewerberaummietvertrag – Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung in AGB

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David gegen Goliath: Supermarktkette gewinnt Rechtsstreit um Betriebskosten gegen Vermieterin. Wartungskosten für Heizung und Lüftung sorgen für Zoff – Gericht weist Klage auf Zahlung in Höhe von über 2.000 Euro ab. Fehlende vertragliche Grundlage lässt Vermieterin leer ausgehen.


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Das Urteil betrifft die Klage einer Vermieterin gegen eine Mieterin über strittige Betriebskosten aus einer Abrechnung für ein Gewerbeobjekt.
Die rechtlichen Grundlagen basieren auf einem Mietvertrag, der spezifische Regelungen zu Mietnebenkosten enthält, einschließlich der Verantwortung des Mieters für bestimmte Energiekosten.
Die Mieterin berief sich auf eine nicht umlagefähige Position bei den Betriebskosten, was zu einem reduzierten Nachzahlungsbetrag führte.
Das Gericht wies die Klage der Vermieterin ab und entschied zugunsten der Mieterin in Bezug auf die strittigen Kosten.
Die Entscheidung gründete sich darauf, dass die geltend gemachten Kosten gemäß dem Mietvertrag nicht vollumfänglich umlagefähig waren.
Die Vermieterin muss die Kosten des Verfahrens tragen, was ihre finanziellen Verpflichtungen erhöht.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Vermieterin eventuell weiterhin versuchen kann, die Zahlung einzutreiben.
Der Streitwert wurde festgesetzt, was für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen von Bedeutung ist.
Mieter sollten sich bewusst sein, welche Kosten im Mietvertrag als umlagefähig aufgeführt sind, um ihre Ansprüche besser beurteilen zu können.
Das Urteil stellt klar, dass Verzögerungen bei der Zustellung von Abrechnungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen berücksichtigt werden müssen, was die Geltendmachung von Ansprüchen beeinflusst.


Gerichtsurteil zu Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfristen und Betriebskostenabrechnung im Fokus
Gewerberaummietverträge sind eine zentrale Grundl[…]


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