Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Feststellungsklage Versicherer – Wann hemmt diese eine Verjährung?

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein folgenschwerer Hausbrand legt die hohen Sorgfaltsanforderungen bei der Installation von Heizungsanlagen offen: Ein Ofenbauer muss für den Schaden aufkommen, den sein fehlerhaft installierter Grundofen verursacht hat. Das Gericht bestätigte, dass der unzureichende Brandschutz zum Ausbruch des Feuers führte und wies die Verjährungseinrede des Beklagten zurück. Ein teurer Denkzettel für alle, die bei der Installation von Heizungsanlagen leichtfertig handeln. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 619/21 | | Kontakt Das Wichtigste: Kurz & knapp Der Streitfall betrifft einen Schadensersatzanspruch aufgrund eines Brandes, der durch eine fehlerhafte Installation eines Grundofens ausgelöst wurde. Die Klägerin, die Versicherung der Hausbesitzerin, macht Ansprüche gegen den Installateur geltend, nachdem ein Schadenfeuer aufgetreten ist. Der Beklagte bestreitet die Haftung und führt an, dass die Brandursache nicht in der Installation des Ofens, sondern möglicherweise in der Elektrik zu suchen sei. Das Landgericht stellte fest, dass der Beklagte seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, was zu dem Brand führte. Es wurde festgestellt, dass der erforderliche Brandschutz bei der Installation des Ofens nicht ausgeführt wurde, was als Hauptursache des Brandes angesehen wird. Der Sachverständige bestätigte, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der mangelhaften Installation und dem Brand gibt und dass andere Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Das Oberlandesgericht plant, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückzuweisen, da keinerlei Aussicht auf Erfolg besteht. Die Entscheidung des Gerichts beruht auf der klaren Beweisaufnahme und den Gutachten, die die Fehlerhaftigkeit der Installation und die unzureichenden Brandschutzmaßnahmen bekräftigen. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Rechte der Versicherung und die Haftung des Installateurs im Fall von Schäden durch fehlerhafte Arbeiten. Hauseig


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv