Jahre nach der Geburt stellt ein Junge die Vaterschaft infrage – und das Gericht gibt ihm Recht. Ein DNA-Test bringt die Wahrheit ans Licht: Der anerkannte Vater ist nicht der biologische. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für das Leben des Jungen und seine Familie. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 UF 51/23 | | Kontakt
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Der Beteiligte zu 2) bestreitet die Feststellung, nicht der Vater des betroffenen Kindes zu sein.
- Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wurde von dem Vormund des Kindes eingebracht.
- Die Mutter des Kindes hatte zuvor angegeben, keinen Geschlechtsverkehr mit dem Beteiligten zu 2) während der Empfängniszeit gehabt zu haben.
- Der Beteiligte zu 2) beruft sich auf die Anfechtungsfrist, die seiner Meinung nach seit der Geburt des Kindes abgelaufen ist.
- Das Amtsgericht entschied, dass der Beteiligte zu 2) nicht der leibliche Vater ist, basierend auf einem Abstammungsgutachten.
- Das Gericht stellte fest, dass die Anfechtungsfrist mit der Kenntnis des Vormunds über die angebliche Vaterschaftslosigkeit begann.
- Der Beteiligte zu 2) beantragte Verfahrenskostenhilfe, die jedoch abgelehnt wurde.
- Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die rechtliche Vaterschaft und das Umgangsrecht des Beteiligten zu 2).
- Eine weiterhin bestehende soziale Verbindung zwischen dem Beteiligten zu 2) und dem Kind spielt rechtlich keine Rolle für die Feststellung der Vaterschaft.
- Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass frühe Kenntnisse über die Vaterschaft entscheidend für Anfechtungsfristen sind.
Vaterschaftsanfechtung: Rechtliche Grundlagen und ein konkreter Fall im Fokus
Die Vaterschaftsanfechtung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Vaterschaftsrechts und betrifft die rechtliche Klärung der biologischen Elternschaft. Sie dient dazu, eine bestehende Vaterschaft in Frage zu stellen, insbesondere wenn Zweifel an der biologischen Abstammung des Kindes bestehen. In vielen Fällen wird dies durch einen DNA-Test unterstützt, der als objektiver Nachweis der Vaterschaft gilt. Die rechtlichen Grundlagen dieser Anfechtung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und gewährleisten, dass das Kindeswohl stets im Vordergrund steht. Eine solche Anfechtung kann jedoch nicht beliebig andauern. Es gibt Fristen, innerhalb derer eine Vaterschaftsanfechtungsklage eingereicht werden muss, um rechtswirksam zu sein. Insbesondere ist es wichtig zu verstehen, wie die elterliche Verantwortung und das Umgangsrecht in diesen Fällen geregelt sind. Die Vaterschaftsanfechtung durch das Kind selbst kann besondere Herausforderungen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch und die emotionalen Belastungen, die sich daraus ergeben können. Im Folgenden wird ein konkreter Fall zur Vaterschaftsanfechtung durch das Kind vorgestellt und analysiert, um einen tieferen Einblick in die praktischen Aspekte und die rechtlichen Folgen dieser Thematik zu gewinnen.
Der Fall vor Gericht
Vaterschaftsanfechtung nach Jahren: Gericht gibt Kind Recht
In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg die Anfechtung einer Vaterschaft durch ein Kind bestätigt, obwohl seit der Geburt bereits mehrere Jahre vergangen waren. Der Fall dreht sich um den Jungen J., der seit seiner Geburt in einer Pflegefamilie lebt.
Komplexe Familiensituation führt zu Gerichtsverfahren
Der nicht mit J.s Mutter verheiratete Mann hatte die Vaterschaft vor dem 5. Juli 2018 anerkannt….